An einer Sitzung vom Juni hat der Sarganser Gemeinderat den Beschluss gefasst, das Abbrennen von Feuerwerk künftig bedingt zu untersagen. Nach entsprechenden Abklärungen und Vorprüfungen mit dem St. Galler Sicherheits- und Justizdepartement sollte das kommunale Polizeireglement angepasst und damit eine reglementarische Grundlage für das Verbot geschaffen werden. Der Entscheid des Sarganser Gemeinderats musste dem fakultativen Referendum unterstellt werden, dessen Frist am Freitag, 15. September, auslief. Wie der Rat nun mitteilt, erlangte der erste Nachtrag zum Polizeireglement vom 1. März 2014 am 16. September Rechtsgültigkeit und tritt per 1. Oktober in Kraft, nachdem innert der Referendumsfrist keine Urnenabstimmung verlangt worden war.
Raketen am 1. August bleiben
Im nachgetragenen sechsten Absatz «Abbrennen von Feuerwerken/Verbot und Ausnahmen» ist dabei klar geregelt, welche Art von Feuerwerk wann untersagt ist und was unter welchen Umständen erlaubt bleibt. So bildet der Schweizer Nationalfeiertag am 1. August eine Ausnahme, genau wie Höhenfeuer, Licht- und Lasershows, Grossveranstaltungen im öffentlichen Interesse sowie Indoor- und Barock-Feuerwerke. Unter letztere fallen etwa Vulkane, Sonnen oder Fontänen. Der Gemeinderat hat zudem die Befugnis, Bewilligungen für weitere Ausnahmen zu erteilen.
Sargans ist (bisher) die einzige Gemeinde im Sarganserland, die ein solches Verbot verhängte. Eine Umfrage vom Juli zeigte, dass dieser Schritt bei den anderen Gemeinden der Region aktuell kein Thema sei. (mik)