Der Vorfall ereignete sich laut dem «St.Galler Tagblatt» während eines Familienstreits im November 2019. Der Mann, der die serbische und kosovarische Staatsbürgerschaft hat, drückte seine Tochter zu Boden und würgte sie so lange, bis ihr schwarz vor Augen wurde. Erst als seine Ehefrau eingriff und ihn wegzerrte, liess er von seiner Tochter ab.
Im März 2021 hatte das Kreisgericht St.Gallen den Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu 4,5 Jahren Gefängnis und einem Landesverweis von zehn Jahren verurteilt. Wegen der «harten Strafe» legte er Berufung ein und forderte einen vollständigen Freispruch.
Der Angeklagte hat die kosovarische als auch die serbische Staatsbürgerschaft. Er lebt mittlerweile von seiner Ehefrau getrennt und wies die Vorwürfe gegen ihn laut «Tagblatt» weit von sich. Er behauptete, stets alles für seine Familie getan zu haben. Er konnte nicht erklären, warum sowohl seine Tochter als auch seine Frau den Vorfall bestätigten.
Sein Verteidiger forderte einen Freispruch und argumentierte, dass es keine eindeutigen Beweise für die Tat gebe. Das medizinische Gutachten sei kein ausreichender Nachweis für Würgemale.
Das Kantonsgericht St.Gallen gab seinen Entscheid schriftlich bekannt. Es wies die Berufung ab und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz. Die Kosten des Berufungsverfahrens betragen rund 13'400 Franken und müssen vom Beschuldigten getragen werden.