«Auf Guscha entsteht ein Walserzaun, ein geflochtener Stegelzuun, hergestellt nach überlieferter Walser-Tradition. Die Baumeister Töni Bärtsch und Hans Vetsch zäunen eine Wiese zum Schutz vor Schafen ein, damit eine Blumenwiese entstehen kann.» So steht es auf der Homepage des Vereins Pro Guscha. Die Besucher des Walserdorfes sind vom mittlerweile fertig gestellten und ästhetischen Schrägzaun am nördlichen Eingang des Dörflis gleichermassen begeistert wie die Vereinsmitglieder selber. Der Zaun hat jedoch einen Haken: Die Maienfelder Baubehörden haben den Verein nach Kenntnisnahme der illegalen Baute schriftlich dazu aufgefordert, dafür beim Kanton ein nachträgliches BAB-Verfahren (Bauen ausserhalb der Bauzone) einzureichen. «Bauten ausserhalb der Bauzonen erfordern nebst der kommunalen Bewilligung eine kantonale Bewilligung (BAB Art. 87 Abs. 1 KRG)» heisst es im Schreiben. Dafür soll die Pro Guscha nun diverse Formulare, Pläne und Fotos in fünffacher Ausführung nachreichen.
Schön, aber illegal: Walserzaun auf der Guscha

Nicht nachvollziehbar
«Für uns und unsere Besucher ist die Forderung der Stadt absolut unverständlich», ärgert sich Fortunat Ruffner, Präsident des Vereins Pro Guscha, gegenüber dem P&H. «An Stelle des Walserzauns befand sich ein alter und teilweise defekter Lattenzaun. Diesen haben wir nun ersetzt und etwas verlängert, um die Blumenwiese vor den Schafen zu schützen und das Dörfli ästhetisch aufzuwerten.» Und Pro-Guscha-Mitbegründer Manfred Kuoni doppelt nach: «Da setzt man sich Jahrzehnte lang für den Erhalt und Unterhalt dieser Walsersiedlung ein und dann wirft man uns mit solch absurden Forderungen noch Prügel zwischen die Beine.» Beide bezweifeln zudem, dass für andere Zäune auf der Guscha oder anderswo im Kanton BAB-Bewilligungen vorliegen dürften.

Kein Fall bekannt
Bestätigt wird Kuonis und Ruffners Vermutung von zwei Walserzaunspezialisten aus dem Prättigau: Nebst Töni Bärtsch ist auch Beni Bärtsch aus Furna ein Fachmann in diesem Bereich. «Ich durfte schon an verschiedenen Orten im Prättigau, dem Churer Rheintal, der Surselva und auch am Triesenberg solche Zäune erstellen und habe noch nie eine Bewilligung dafür eingeholt oder eine nachträgliche Aufforderung für ein Melde- oder Bewilligungsverfahren erhalten», erklärt Beni Bärtsch, der sogar selber 14 Jahre in der Baubehörde tätig war. Rechtlich gesehen handle sich zwar tatsächlich um Einfriedungen, aber in der Regel um temporäre und beim Walserzaun zudem auch eher um ein «Kulturgut». Ihm sein jedenfalls kein Fall wie in Maienfeld bekannt.
Konstruktive Sitzung
Der zuständige Stadtrat Peter Bruhin, Vorsteher des Departements für Umwelt und Raumordnung, weist auf Anfrage darauf hin, dass man entsprechenden Anzeigen oder Hinweisen von Amtes wegen nachzugehen habe. Der Walserzaun auf der Guscha sei diesbezüglich kein Einzelfall. «Wir haben uns am Mittwoch mit den Vertretern des Vereins Pro Guscha zu einer konstruktiven Sitzung getroffen und setzen uns nun dafür ein, dass es hinsichtlich dieses Zauns eine für alle befriedigende Lösung gibt.»