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SVP Kanton St. Gallen äussert sich zum elektronischen Patientendossier

 Das Patientendossier soll nach dem Willen der St. Galler SVP als freiwilligen Public Health Service für die versicherten Bürger ausgestaltet werden und nicht als Austauschplattform für die Leistungserbringer.
Das Patientendossier soll nach dem Willen der St. Galler SVP als freiwilligen Public Health Service für die versicherten Bürger ausgestaltet werden und nicht als Austauschplattform für die Leistungserbringer.
Die Fachkommission Gesundheit der Kantonsratsfraktion der SVP Kanton St. Gallen nimmt im Rahmen der Vernehmlassung Stellung zur umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier des EPDG.

Die Digitalisierung ist für das Gesundheitswesen der Schweiz ein wichtiger Faktor, um angesichts von Fachkräftemangel, Demografie und Kostenexplosion weiterhin Effizienz, Transparenz und Qualität in der Behandlung sicherzustellen. Ein zentrales Element dabei ist es, die Gesundheitskompetenz und Eigenverantwortung der Bürger zu fördern. Das elektronische Patientendossier ist in diesem Sinne nicht primär als Austauschplattform für die Leistungserbringer auszugestalten, sondern als freiwilliger Public Health Service für die versicherten Bürger.

Kostenintensives Fiasko verhindern

Der Bund und die Kantone haben es in fast zwei Jahrzenten nicht geschafft, eine funktionierende und für den Bürger nutzbringende Lösung in o.g. Sinne bereitzustellen. Diese kostet die stationären Einrichtungen in der Schweiz, welche dies zu finanzieren haben, jetzt schon 65 Millionen Franken pro Jahr. Allein die St.Galler Gesundheitsinstitutionen haben dadurch Kosten von 600‘000 Franken jährlich ohne zusätzlichen Nutzen zu verkraften, während dessen die St.Galler Spitalverbunde Millionen Franken Defizite schreiben. Um ein weiteres, kostenintensives Fiasko zu verhindern, verlangt die Fachkommission, dass im Rahmen der Revision prioritär die folgenden Ziele verfolgt werden:

Ziele

1. Gewährleistung der Wahlfreiheit für die Bürger auch bei einem Opt-Out-Prinzip
2. Reduktion der Kosten durch eine einheitliche nationale Plattform an Stelle von aktuell acht Anbietern
3. Finanzierung durch den Bund im Sinne eines Public Health Service für die Schweizer Bürger

SVP Kanton St. Gallen