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Mehr Widerstand gegen Windkraft

Trotz grosser Ernüchterung nach der Anhörung gibt sich der Schänner Gemeinderat im Kampf gegen die Windkraft-Pläne noch nicht geschlagen. (Symbolbild)
Trotz grosser Ernüchterung nach der Anhörung gibt sich der Schänner Gemeinderat im Kampf gegen die Windkraft-Pläne noch nicht geschlagen. (Symbolbild) Bild: Pixabay: Holger Lorenzen
Da der Kanton St.Gallen nach der Anhörung am Schänner Windkraft-Projekt festhält, will der Gemeinderat Schänis weiterkämpfen, nun mit Sukkurs einer Ortsgemeinde und vom Flugplatz.

Genau wie bei der vorgelagerten Anhörung spricht sich der Gemeinderat in seiner Vernehmlassungsantwort zur Anpassung des kantonalen Richtplans in aller Deutlichkeit gegen Windenergieanlagen in Schänis aus.

Keine Windenergieanlagen im Witöfeli und Steinerriet

Wie bereits im Mai publiziert, stehen die Gebiete Witöfeli und Steinerriet in Schänis als mögliche Standorte für Windenergieanlagen im Fokus des Kantons. Der Standort soll zwar noch nicht in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden, jedoch ist eine Standortprüfung vorgesehen.

Bereits im Rahmen der vorgelagerten Anhörung sprach sich der Gemeinderat dezidiert gegen die im Richtplan des Kantons angedachte Prüfung des Standortes Schänis für Windenergieanlagen aus. Nun nahm der Gemeinderat im Rahmen der Mitwirkung an der Anpassung des kantonalen Richtplans nochmals klar Stellung.

Karte des Vereins Schänner Landschaftsschutz mit den geplanten Windenergie-Standorten. Bild: Verein Schänner Landschaftsschutz / Google Maps

Grosse Ernüchterung «als hätte keine Anhörung stattgefunden»

Der Gemeinderat hat die zur Mitwirkung aufliegende Fassung der Anpassung des kantonalen Richtplans 2023 zum Thema «Windenergieanlagen» mit seiner in der Anhörung abgegebenen Stellungnahme vom 5. April 2023 verglichen: Mit grosser Ernüchterung muss der Gemeinderat feststellen, dass die Richtplan-Anpassung so daherkommt, als hätte keine Anhörung stattgefunden.

Entsprechend wird es das Baudepartement nicht weiter verwundern, dass auch der Gemeinderat hart bleibt und die Aufnahme des Standortes Witöfeli/Steinerriet in den Richtplan unverändert und in aller Deutlichkeit ablehnt – ebenso die lediglich als «Vororientierung» betitelte Aufführung des Standortes.

Schutzinteressen überwiegen – Bestätigung durch Ortsgemeinde

Der Gemeinderat Schänis hält an seiner Stellungnahme vom 5. April 2023 und den darin vorgebrachten Argumenten unverändert und in allen Teilen fest.

Der Gemeinderat ist der festen Überzeugung, dass bereits heute klar ist, dass die Schutzinteressen im Gebiet Witöfeli/Steinerriet das Nutzungspotenzial bei weitem überwiegen. Er sieht sich in dieser Haltung durch die Stellungnahme der Ortsgemeinde Schänis als Landeigentümerin an das Baudepartement vom 28. August 2023 in allen Teilen bestärkt.

Der Gemeinderat stellt sich vollumfänglich hinter die von der Ortsgemeinde sorgfältig und detailliert aufbereitete Argumentation.

Laut Gemeinderat würden die Windkraftpläne des Kantons das Aus für den Flugplatz Schänis bedeuten. Bild: Politische Gemeinde Schänis

Unvereinbar mit Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)

Entsprechend kann sich der Gemeinderat in seiner erneuten Eingabe darauf beschränken, die Unvereinbarkeit des Richtplaneintrages mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) hervorzustreichen.

Wie aus dem Baudepartement bekannten Schreiben der Alpinen Segelflugschule Schänis AG an den Gemeinderat vom 29. März 2023 klar und unmissverständlich hervorgeht, verletzt der Standort die im Sachplan eingetragenen Volten auf dem Flugplatz Schänis. Die Betreiberin des Flugplatzes wird sich dazu gegenüber dem Baudepartement separat äussern. Es besteht ein unlösbarer Konflikt zwischen dem Flugplatz Schänis bzw. den Festsetzungen im SIL und Windkraftanlagen. Solche Anlagen würden somit im Ergebnis das «Aus» für den Flugplatz Schänis bedeuten. Das wäre aus den bereits in der früheren Eingabe genannten Gründen inakzeptabel.

Verfassungsmässige Kompetenzordnung beachten

Im Rahmen der verfassungsmässigen Kompetenzordnung haben die Kantone bei ihren raumwirksamen Tätigkeiten die Anordnungen der Konzepte und Sachpläne des Bundes zu berücksichtigen. Die in einem Sachplan mit Bezug auf die Realisierung konkreter Vorhaben getroffenen Anordnungen sind nämlich für den Kanton so weit verbindlich, als der Bund im betreffenden Bereich von Verfassung und Gesetzes wegen über entsprechende Kompetenzen verfügt (Art. 23 Abs. 1 der eidg. Raumplanungsverordnung RPV). Das ist vorliegend der Fall.

Die Gebiete mit Lärmbelastung bzw. mit Hindernisbegrenzung sind im SIL festgesetzt. Eine (Sonder-)Nutzungsplanung für Windkraftanlagen muss diese Gebiete berücksichtigen. Das ist hinsichtlich des Gebietes Witöfeli/Steinerriet nicht so, womit der Richtplaneintrag gegen den SIL verstösst. Gegen eine allfällige Anpassung des SIL würde sich der Gemeinderat Schänis mit aller Kraft zur Wehr setzen. Denn es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse am Weiterbestand des Flugplatzes Schänis.

Zusammenfassend beantragt der Gemeinderat die vollständige Streichung des Eignungsgebietes Witöfeli/Steinerriet (Gebiet Nr. 17) aus der Richtplan-Anpassung 2023, Koordinationsblatt VE13.

Gemeinderat Schänis/LinthSicht / Linth24