Es sei der Regierung ein Anliegen, dass Schweizerinnen und Schweizer mit fahrender Lebensweise ihre Tradition und Kultur bewahren können, hiess es in einem Communiqué am Donnerstag. Dafür brauche es jedoch genügend Halte- und Standplätze im Kanton.
Damit Gemeinden, die über einen solchen Standplatz verfügen, nicht alleine allfällige Sozialhilfekosten der temporär Wohnhaften tragen müssten, will die Regierung diese nun auf alle Gemeinden verteilen.
Zweite Revision ebenfalls in Arbeit
Mit dem Entwurf für die Verteilung der Sozialhilfekosten Fahrender wurde auch gleich eine Regelung über die Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen in die Vernehmlassung geschickt.
Mit dieser Teilrevision sollen bezogene Sozialgelder zurückgezahlt werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse der Betroffenen erheblich verbessern, oder sie plötzlich zu Vermögen kommen. Eine Ausnahme bilden jungen Erwachsene, die während ihrer Erstausbildung bedürftig werden. Auch Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit beruflicher und sozialer Integration oder einer Behinderung müssen nicht rückerstattet werden.
Beide Vernehmlassungen dauern bis am 6. März 2024.