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Mels
22.12.2023

Tötung an der Melser Fasnacht: Regenschirm war die Tatwaffe

Bild: Sardona
Exzessiver Alkoholkonsum hat dazu geführt, dass ein junger Schweizer an der Fasnacht 2022 im «Schäfli» in Mels einen italienischen Landsmann umbrachte. Wegen vorsätzlicher Tötung im zurechnungsunfähigen Zustand soll er gemäss Anklageschrift zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt werden.

Eine Woche vor dem Schmutzigen Donnerstag 2024 und knapp zwei Jahre nach der Tat wird Anfang Februar vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland ein Fall verhandelt, die viel zu reden und zu spekulieren gab.

Bekannt war bis anhin, dass vor einem Zimmer im «Schäfli» in Mels in der Nacht von Fasnachtssamstag auf -sonntag 2022 ein 45-jähriger Mann tot aufgefunden wurde. Neben diesem lag ein kostümierter, damals 19-Jähriger Kantonsschüler. Die Anklageschrift verrät nun, wie es zu diesem unheilvollen Aufeinandertreffen gekommen war und was dabei vor sich gegangen ist.

Alkohol ohne Ende

Von seinem Wohnort, wo er bereits ein Bier getrunken hatte, begab sich der junge Mann – verkleidet mit einem Hasenkostüm – auf den Zug, um mit Kollegen an die Melser Fasnacht zu gehen. Im Zug wurden diverse alkoholische Getränke konsumiert, bevor es ins «Verrucano» ging, dem Zentrum der Dorffasnacht. Dort wurde der Alkoholkonsum fortgesetzt in «nicht genau bekannter Art und Menge», so die Anklageschrift.

Schliesslich, es war inzwischen 5.30 Uhr in der Früh, begab sich der 19-Jährige in stark alkoholisiertem Zustand zum nahegelegenen Restaurant Schäfli. Um jene Zeit suchte ein 45-jähriger Italiener das von ihm gemietete Zimmer im zweiten Obergeschoss auf, nachdem er sich in den beiden damals in Betrieb gewesenen Bars im «Schäfli» aufgehalten und ebenfalls wacker Alkohol und zusätzlich Kokain konsumiert hatte.

Jedenfalls folgte ihm der 19-Jährige rund 20 Minuten später ins Zimmer. In der Folge habe der bekleidete, mutmasslich homosexuelle Italiener dem Besucher, der noch immer das Fasnachtskostüm trug, an die Geschlechtsteile gegriffen. Der junge Mann signalisierte, dass er das nicht wolle. Er beabsichtigte, das Zimmer zu verlassen. Der 45-Jährige stellte sich ihm in den Weg. Worauf es zu einer tätlichen Auseinandersetzung kam, die sich in den Korridor verlagerte.

Stiche in die Augen

Vor dem Zimmer würgte der Jüngere den Älteren, bis dieser widerstands-unfähig auf dem Rücken am Boden lag. Und stach ihm anschliessend mit einem Regenschirm, der sich zufällig dort befand, erst ins rechte, dann ins linke Auge. Durch die Regenschirm-Stiche wurden dem Italiener Schädel-Hirn-Verletzungen zugeführt, die zu dessen Tod führten. Der 19-Jährige habe im Tatzeitraum eine Blutalkoholkonzentration von 1,21 bis 2,09 Promille aufgewiesen. Damit sei seine Steuerungsfähigkeit «vollständig aufgehoben» gewesen, ergo liege Schuldunfähigkeit vor. Dem Opfer – er war als Pizzaiolo in der Region tätig gewesen – wurden 2,15 Alkohol-Promille nachgewiesen.

Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der junge Mann wegen vorsätzlicher Tötung in selbstverschuldeter Zurechnungsunfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt werden, abzüglich 47 Tage Untersuchungshaft. Der Vollzug der Freiheitsstrafe sei aufzuschieben mit einer Probezeit von zwei Jahren. An Zivilforderungen liegt eine Schadenersatzforderung von 650'000 Franken vor und eine Genugtuungsforderung von 140'000 Franken. Der Fall kommt am Donnerstag und Freitag, 1. und 2. Februar, vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels zur Verhandlung.

sardona24