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St. Galler Regierung ist für Verbot von Nazisymbolen

Die Regierung unterstützt die  Motion: "Keine Verherrlichung des Dritten Reiches. Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos verbieten".
Die Regierung unterstützt die Motion: "Keine Verherrlichung des Dritten Reiches. Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos verbieten". Bild: zvg
Zwei Kantonsräte erkundigten sich nach dem Umgang mit Nazi-Gegenständen im Kanton St.Gallen. Die Regierung ist für ein Verbot, aber es fehlen die gesetzlichen Grundlagen.

Wer mit Nazi-Symbolen handelt oder in der Öffentlichkeit beispielsweise den Hitlergruss zeigt, macht sich in der Schweiz nicht in jedem Fall strafbar. Die zwei St.Galler SP-Kantonsräte Karin Hasler und Daniel Baumgartner, finden das empörend und haben bei der Kantonsregierung nachgefragt (zum toggenburg24-Artikel).

Antwort der Regierung

«Aus Sicht der Regierung ist es unbefriedigend, dass Nazi-Symbole in schweizerischen Antiquitätenläden legal verkauft und gekauft werden können. Die Regierung ist der Auffassung, dass der Handel von Nazi- Symbolen auch in der Schweiz möglichst rasch verboten werden sollte. Dies auch unter Berücksichtigung der Zunahme von antisemitischen Vorfällen in der Schweiz.

Ein umfassender verantwortungsvoller Umgang mit der Geschichte des Nationalsozialismus und deren angemessene Vermittlung sind ein wichtiges Anliegen des Kantons. Entsprechend unterstützt die Regierung im Rheintal auch die Realisierung der Bereiche Vermittlung und Vernetzung des vorgesehenen Schweizer Memorials für die Opfer des Nationalsozialismus.

Zu den einzelnen Fragen

1. Der Handel und Besitz von Nazi-Symbolen fallen in der Schweiz unter die Wirtschafts- und Eigentumsfreiheit (Art. 27 und 26 der Bundesverfassung [SR 101; abgekürzt BV]). Ohne explizites strafrechtliches Verbot kann daher der Kanton St.Gallen dem Umgang mit Nazi-Symbolen und dem Handel von Nazi-Gegenständen nicht restriktiver begegnen.

Diese Situation ist unbefriedigend. Die Regierung unterstützt daher – wie der Nationalrat – die Motion 21.4354 «Keine Verherrlichung des Dritten Reiches. Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos verbieten».

2./3. Die Fragen lassen sich von der Regierung nicht beantworten, da gegenwärtig der Handel mit Nazi-Symbolen durch die Grundrechte der Wirtschafts- und Eigentumsfreiheit geschützt ist und dementsprechend nicht überwacht werden kann. Mögliches strafrechtliches Fehlverhalten wird von der Kantonspolizei in jedem Fall geprüft.

4. Der Regierung sind die Käuferinnen und Käufer von Nazi-Symbolen nicht bekannt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kantonspolizei St.Gallen jedem solchen Hinweis ausnahmslos nachgeht, um etwaige Bezüge zum gewalttätigen Rechtsextremismus (REX) zu überprüfen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass sich die REX-Szene im Verlauf der vergangenen Jahre im Kanton St.Gallen kontinuierlich verkleinert hat.»

ratsinfo.sg.ch/toggenburg24