Der Mann war im Oktober 2021 mit dem Auto in der March unterwegs. Er wurde von der Polizei kontrolliert. Weil er in der Nacht zuvor bei sich zu Hause Marihuana konsumiert hatte, nahm er zumindest in Kauf, ein Motorfahrzeug in fahrunfähigem Zustand zu führen. Während der Fahrt wies er eine Konzentration von mindestens 6,3 Mikrogramm THC pro Liter Blut auf.
Zu einem unbekannten Zeitpunkt erwarb er von einer unbekannten Person in Zürich circa 200 Gramm Marihuana. Im Oktober 2021 führte er dieses in zwei Plastiksäckchen mit je 100 Gramm mit sich. Er hatte es in der Absicht, dieses an möglichst viele andere Personen zu verkaufen beziehungsweise einen geringfügigen Anteil davon für seinen Eigenkonsum zu behalten, erworben. In der Zeitspanne von Juli 2015 bis Oktober 2021 hatte er einer unbestimmten Personenzahl Marihuana verschafft.
Saftige Strafe
Im Oktober 2022 darauf besass der Beschuldigte in seiner Wohnung drei Air-Soft-Waffen mit Zubehör, ohne im Besitz einer Bewilligung dafür zu sein. Im Juni 2020 führte er die Waffen mit an eine Themenparty und wieder zurück, ohne über eine Transportbewilligung zu verfügen. Er kümmerte sich nicht darum, ob die Air-Soft-Waffen verboten sind oder nicht.
Insgesamt wurde der Beschuldigte in fünf Punkten schuldig gesprochen: des vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (Drogeneinfluss), der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, des mehrfachen vorsätzlichen Vergehens gegen das Waffengesetz, des mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz, der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Die Höhe der Busse beträgt 2800 Franken, die Geldstrafe beläuft sich auf 120 Tagessätze zu 120 Franken. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben auf eine Probezeit von zwei Jahren. Die Busse ist zu bezahlen. Hinzu kommen die Verfahrenskosten von total 8745 Franken.