In der Februar-Session wird der St.Galler Kantonsrat über die neue Obergrenze des Pendlerabzugs befinden. Wie stgallen24.ch bereits berichtete, schlägt die Regierung 6'000 Franken vor. Die Finanzkommission des Kantonsrates beantragt 8'000 Franken. Der Pendlerabzug bevorteilt Personen, die mit dem Auto unterwegs sind. Das sei ein falscher Anreiz und verkehrs- sowie umweltpolitisch heikel, wie die UFS in einer Medienmitteilung schreibt.
Vor dem Hintergrund der drohenden Verkehrsüberlastung, dem notwendigen Umstieg auf den öffentlichen Verkehr und dem Klimaschutz im Allgemeinen dürfe der Pendlerabzug nicht noch weiter angehoben werden. Längere Arbeitswege sollten wenn möglich nicht mit dem Privatauto, sondern mit Bahn und Bus zurückgelegt werden. Noch besser sei es, wenn Arbeits- und Wohnort möglichst nahe beieinander liegen.