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Sargans
16.01.2024

Flusskraft: FDP lässt nicht locker

Bild: Gianluca Volpe
Die FDP des Kantons St. Gallen will, dass zum Thema Rheinkraftwerk im Bereich Ellhorn bei Sargans offene Fragen geklärt werden.

Im April beziehungsweise September 2023 machte sich die FDP-Fraktion mit zwei einfachen Anfragen dafür stark, einen vorzeitigen Übungsabbruch bezüglich eines Flusskraftwerks im Rhein beim Ellhorn zu verhindern und eine zielgerichtete Prüfung des Vorhabens erwirken zu können.

«Für uns ist klar, dass zur Sicherung der Energieversorgung in den kommenden Jahren ein massiver Ausbau der Stromproduktion erforderlich ist – breit diversifiziert und technologieneutral.» Das betont Jens Jäger (Vilters) in einem neuerlichen Vorstoss zum Thema, den er zusammen mit zwei Werdenberger FDP-Kantonsratskollegen soeben eingereicht hat.

Mangelhafte Antwort

Aus den schriftlichen Antworten der Regierung (der «Sarganserländer» berichtete) werde positiv zur Kenntnis genommen, dass das Bau- und Umweltdepartement nach Möglichkeiten suche, das Projekt Rheinkraftwerk weiterzuverfolgen.

Bedauert wird jedoch, dass die Regierung zur streckenweisen Ertüchtigung des Rheindamms und dem damit geplanten Abbau einer geschützten Trockenwiese schweige. Es sei nach wie vor nicht nachvollziehbar, warum ein solches Vorhaben umgesetzt werden könnte, die Planung eines Laufkraftwerks mit ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen jedoch «per se ausgeschlossen wird».

Weitere Fragen

Die drei FDP-Kantonsräte stellen der Regierung deshalb weitere Fragen. Etwa, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, um im Bereich Ellhorn ein Rheinkraftwerk zu realisieren. Und welche Bemühungen dafür in den letzten Monaten unternommen worden seien.

Weiter wollen die Parlamentarier mit ihrer einfachen Anfrage in Erfahrung bringen, warum und zu welchem Zweck die betroffene Wiese auf der Innenseite des künstlich angelegten Rheindamms zwischen Bad Ragaz und Sennwald überhaupt in das Bundes-inventar der Trockenwiesen und -weiden aufgenommen worden sei, wenn diese doch gar nicht landwirtschaftlich oder anderweitig genutzt werde. Ob sich die Regierung 2010 in jenem politischen Entscheidungsprozess bewusst gewesen sei, dass damit «ein faktisches Nutzungsverbot des Energiepotenzials einherging».

Weiter wollen die Kantonsräte um Jens Jäger wissen, ob die Regierung die Ansicht teile, dass die reale Gefahr einer nationalen Strommangellage einen hinreichenden Grund für eine in Ausnahmefällen mögliche Entlassung des betroffenen Dammabschnittes aus dem Bundesinventar darstellen sollte. Schliesslich möchten sie eine Antwort darauf, ob die Regierung die Einschätzung teile, wonach ein Ausbau der Wasserkraft den Strommix und damit die Energieversorgungssicherheit des Kantons St. Gallen stärken würde.

sardona24/hb