Die Einzelrichterin des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland gibt ihr Urteil im Fall Hartmann bekannt. Christof Hartmann wird vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Er hatte im Juni 2015 als Vizepräsident des Gemeinderates von Walenstadt eine Verfügung unterschrieben, bei der es in einem Nachbarschaftsstreit um einen Mauerbau geht, der seit 1998 im Gang ist. Der Gemeinderat hatte sich damals über Entscheide mehrerer Gerichtsinstanzen hinweggesetzt, die die Korrektur der Stützmauer verlangten. In der Folge wurden die beiden Unterzeichner der Verfügung (nebst dem Tscherler Regierungsratskandidat Christof Hartmann ein weiterer Gemeinderat) angeklagt, sie hätten ihr Amt «krass willkürlich» missbraucht.
An der Urteilsverkündung vom Montagmorgen begründet die Einzelrichterin ihr Urteil. Es schütze das Interesse des Staates an der Zuverlässigkeit von Gemeindebehörden. Es liege bei weitem nicht bei jeder Verfügung ein Amtsmissbrauch vor, auch nicht an jener des Gemeinderats vom Juni 2015. Der Ermessensspielraum, ob von einem Missbrauch der Amtsgewalt auszugehen ist, sei gross. Ein qualifiziertes Fehlverhalten liege aber laut der Einzelrichterin in diesem konkreten Fall nicht vor. Dafür fehle der objektive wie der subjektive Tatbestand für den Amtsmissbrauch. «Das kann aber für erstinstanzliche Gremien aber kein Freipass sein.»
Es wird Sache des aktuellen Stadtner Gemeinderats sein über die Wiederherstellung dees rechtmässigen Zustandes rund um die umstrittene Stützmauer zu befinden. Der damalige Gemeinderat habe mit seinem Beschluss vom Juni 2015 keine klaren Vorgaben verletzt.
Die Richterin vermeldet nach ihren Ausführungen zum Urteil das weitere Vorgehen: Nach einer schriftlichen Zustellung des Urteils in den nächsten Tagen hätten die Privatkläger ein Zeitfenster von zehn Tagen, um beim Kantonsgericht gegen das Urteil Berufung anzumelden. Ghaemmaghamis melden noch im Gerichtssaal Berufung an.
Genugtuung für Hartmann
Indes hat auch der ehemalige Gemeinderat von Walenstadt in einer Medienmitteilung verlauten lassen, dass Hartmann und sein Anwalt «das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis» nehmen würden. «Ich war mir nie einer Schuld bewusst. Daher ist der Freispruch für mich keine Überraschung. Dennoch bin ich dankbar, dass jetzt Klarheit besteht», sagt Hartmann nach der mündlichen Verkündung des Freispruchs. Er habe stets volles Vertrauen in den Schweizer Rechtsstaat gehabt und ist nun dankbar, dass die Anschuldigung vom Tisch ist. Den Freispruch erachte Christof Hartmann nicht nur als Sieg für sich, sondern vor allem für das gelebte Kollegialitätsprinzip der Gemeindebehörden.