Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken

Gewässerverschmutzungen in St.Gallen häufen sich

Der Fischbestand in Wittenbach ist ausgelöscht.
Der Fischbestand in Wittenbach ist ausgelöscht. Bild: zVg
Das neugierige Kind, welches vor wenigen Wochen in Wittenbach per Knopfdruck dem Fischbestand ein Ende setzte, ist nicht der einzige Mensch, der in diesem Jahr eine Bschötti-Katastrophe anzettelte.

Es ist noch nicht lange her, da hat ein neugieriges Kind mit einem Knopfdruck den Wittenbacher Fischbestand ausgelöscht. Gülle gelangte in zwei Bäche und liess die Fische ersticken, weil der Sauerstoffwert durcheinandergebracht wurde. stgallen24.ch berichtete.

Jetzt ist bekannt: Das ist nicht der erste Vorfall in diesem Jahr. Bereits um Silvester rum lief Gülle aus und gelangte in das Grundwasser. Die Details.

Ein Behälter so gross wie das Volksbad

Silvester / Neujahr: Ein Bauer, ebenfalls aus Wittenbach, bemerkt nicht, dass Gülle über seine Felder direkt in die Sitter läuft. Jetzt muss er für die Verschmutzung geradestehen und hat einen Strafbefehl am Hals. Dies schreibt das «St.Galler Tagblatt».

Der 60-jährige hat einen unterirdischen Behälter mit einem Fassungsvermögen von 300 Kubikmetern, was etwa mit der Grösse des Volksbades vergleichbar ist. Des Weiteren hat er ein oberirdisches Becken mit einem Fassungsvermögen von weiteren 380 Kubikmetern. 

Die Notiz der Staatsanwaltschaft: «Um ein Überlaufen des Güllekastens in die Umgebung zu vermeiden, muss die Gülle vom unterirdischen Güllekasten regelmässig manuell in das überirdische Güllebecken umgepumpt werden.»

Das Chaos ist angerichtet 

In der zweiten Hälfte des Dezembers vergisst besagter Bauer, den Füllstand zu kontrollieren. Das hat zur Folge, dass dieser am Morgen des Silvesters überläuft. 16 Stunden später entdeckt der Bauer sein Chaos. Aber es ist zu spät. Während mehr als einem halben Tag gelangt Bschötti in eine nahegelegene Meteorleitung.

Weiter unten bildet sich ein Güllenweiher. Einen halben Meter tief und 10x3 Meter lang. Auch wenn der Bauer das Malheur behebt und gleichzeitig auch die restliche Bschötti in das Becken abpumpt, muss er nun rund 500 Franken berappen.

Sorgfaltspflicht missachtet

Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass besagter Mann seinen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist. Ansonsten wäre die Verschmutzung der Sitter zu vermieden worden. 

Wegen fahrlässigen Vergehens sowohl gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer als auch gegen das Bundesgesetz über den Umweltschutz kassiert der Landwirt eine bedingte Geldstrafe und eine Busse von 500 Franken. Hinzu kommen Verfahrenskosten von 450 Franken.

Wichtig zu wissen, ist aber auch dass der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig ist und die Unschuldsvermutung gilt.

Kein Fischsterben

Die Staatsanwaltschaft sagt: «Die ausgelaufene Gülle ist ein Stoff, der die Umwelt, insbesondere die Gewässer, gefährdete.»

Der Vorfall ist aber weniger gravierend,  schreibt Antonella Armirotti vom Bau- und Umweltdepartement auf Anfrage vom «St.Galler Tagblatt».

Es sei klar zu einer Verschmutzung gekommen, aber ein Fischsterben dürfte ausgeschlossen sein. Denn es gelangte nur eine kleine und stark verdünnte Menge an Bschötti in die Sitter gelangt sein dürfte.

Das Meiste der Bschötti hat sich in der Kiesvertiefung gesammelt. Dieses und die Sickerleitung seien gereinigt worden. Ausserdem wurde die Bschötti abgepumpt.

Ein Fischereiaufseher habe am Folgetag ausserdem eine Nachkontrolle durchgeführt.

fam