Man könne mit dem Testamentrechner rasch, einfach und anonym den gesetzlichen Pflichtteil auf den eigenen Nachlass berechnen und so erfahren, wer darauf Anspruch hat, steht einleitend auf der Website. Man sehe auch auf einen Blick, welcher Erbteil frei verfügbar ist. «In einem Testament halten Sie fest, wem Sie diesen Erbteil vermachen möchten», heisst es ausserdem.
Grosse Unterschiede
Als Erstes wird im Online-Testament-rechner die familiäre Situation erfasst, also man kann eingeben, welche Personen im Umfeld noch leben (Ehe- oder Konkubinatspartner, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister oder weitere Verwandte wie Tanten oder Cousins).
Angenommen, dass das Ehepartner, Kinder und Geschwister sind, zeigt sich auf der nächsten Seite folgende Situation: Existiert kein Testament, so gehen gemäss gesetzlicher Erbfolge 50 Prozent des Nachlasses an den Ehepartner und 50 Prozent an die Kinder. Ist ein Testament vorhanden, so gehen jeweils 25 Prozent des Nachlasses an Ehepartner und Kinder und über die restlichen 50 Prozent kann – in ebendiesem Testament – frei verfügt werden. Besteht das eigene Umfeld nur aus Geschwistern, Cousinen und Onkel und Tanten, so geht ohne Testament der ganze Nachlass an die Geschwister. Existiert ein Testament, so kann in diesem Fall über den kompletten Nachlass frei verfügt werden.
Ehe oder Konkubinat?
Deutliche Unterschiede zeigen sich auch zwischen Ehe- und Konkubinatspartnern. Kreuzt man beim Umfeld Ehepartner sowie Vater und Mutter an, so will es die gesetzliche Erbfolge, dass 75 Prozent des Nachlasses an den Ehepartner gehen und jeweils 12,5 Prozent an Vater und Mutter. Ist ein Testament vorhanden, gehen in dieser Konstellation Vater und Mutter leer aus, der Ehepartner erhält 37,5 Prozent des Nachlasses und über 62,5 Prozent kann im Testament frei entschieden werden.
Handelt es sich beim Gegenüber aber nicht um einen Ehe-, sondern um einen Konkubinatspartner, so geht dieser auf den Pflichtteil bezogen sowohl in der gesetzlichen Erbfolge (da gehen je 50 Prozent des Nachlasses an Vater und Mutter) als auch beim Vorhandensein eines Testaments (100 Prozent zur freien Verfügung) leer aus.
Weiterführende Infos
In einem weiteren Schritt kann auf dem Testamentrechner das Ergebnis der Nachlasssituation als PDF heruntergeladen werden und man kann auch weitere Infos per E-Mail bestellen. Online gibt es zudem Infos zur Frage, wie man an eigenes Testament verfasst und wo es aufbewahrt werden soll.
Der Testamentrechner findet sich auf der Website von Pro Senectute Schweiz (via Dienstleistungen/Orientierungshilfen). (sr)