Noch keine 24 Stunden ist es her, seit in St.Margrethen ein Grosseinsatz stattgefunden hat. Polizei, Armee und fedpol waren vor Ort und räumten das Lager des bekannten A.R., dem Betreiber des Brockis.
Grund: Der Verdacht auf Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz und das Waffengesetz. Die Ergebnisse der Untersuchung stehen noch aus, doch bereits jetzt ist bekannt, dass massenweise an Waren mitgenommen wurden. Videos des «SRF» beispielsweise zeigen, wie eine Einsatzkraft gerade eine ganze Kiste voll mit nicht näher definierten Materialien in einen Lastwagen verfrachtet.
Jetzt ist bekannt: Gegen den Betreiber des Ladens läuft ein Strafverfahren. Eine telefonische Anfrage von Rheintal24 wurde wie folgt abgewiesen: «Ich gebe keine Interviews, weil ich in einem laufenden Verfahren bin.» Weitere Informationen will er nicht herausgeben. rheintal24 fragte ausserdem bei der Bundesanwaltschaft nach.
«Keine Gefahr für die Bevölkerung»
Diese hält fest: «Seitens Bundesanwaltschaft (BA) kann mitgeteilt werden, dass die BA im Rahmen eines Strafverfahrens am 30.4.2024 mehrere Hausdurchsuchungen in den Kantonen St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden durchgeführt hat. Das betreffende Strafverfahren wird zurzeit gegen eine Person geführt wegen des Verdachts der Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz (Art. 33 des Kriegsmaterialgesetzes) und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Art. 33 des Waffengesetzes).»
Weiter sei es zu Einvernahmen mehrerer Personen gekommen; in Haft befindet sich jedoch niemand. «Die BA hält fest, dass keine Gefahr für die Bevölkerung bestand. Weitergehende Auskünfte können aufgrund des laufenden Strafverfahrens zurzeit nicht erteilt werden. Wie immer gilt die Unschuldsvermutung.»
Mitverantwortlich für Paketbombenanschlag
Fakt ist: A.R. steht nicht zum ersten Mal im Fokus der Behörden. Bereits 1996, also vor nahezu 30 Jahren, wurde er verurteilt. Der Fall ist perfide und erschütterte damals die ganze Nation. Wie das «St.Galler Tagblatt» schreibt, war A.R. der Lieferant einer Handgranate, die im Jahre 1996 in einem Paket versteckt an eine Familie aus Buchs geschickt wurde. Die damals 13-jährige Tochter öffnete das Paket, die Granate explodierte – und das Kind erlag später seinen Verletzungen.
Da A.R. der Lieferant war, wurde er zu rund elf Jahren Haft verurteilt. Diese verbüsste er und wurde anschliessend wieder auf freien Fuss gesetzt. Weitere Ermittlungen der Kantonspolizei ergaben ausserdem, dass ihm weitere Delikte wie Brandstiftungen und Sprengstoffanschläge nachgewiesen werden konnten.
Handgranate fürs Fischen?
Die «NZZ» schrieb in einem Artikel von 2001, dass der «Rheintaler Waffenhändler» für elf Jahre ins «Zuchthaus» muss. In einer kurzen und damals vorläufigen Urteilsbegründung sprach man von einer ruchlosen, in jedem Fall die Merkmale von Mord, beziehungsweise dessen Anstiftung erfüllenden Tat. Der überlebenden Mutter wurde eine Genugtuung von rund 120'000 Franken ausgesprochen. Ob das die seelischen Verletzungen aufheben konnte, bleibt unklar.
Beim Gericht jedenfalls sagte man, dass man sich bewusst sei, dass Geld den durch den Verlust der Tochter entstandene Schmerz nicht aufheben und schon gar nicht wegzaubern kann. Das gilt auch für die traumatischen Erfahrungen und die damit einhergehenden psychischen Probleme.
Die Website «News.ch» will 2001 ausserdem in Erfahrung gebracht haben, dass der «Lieferant» der Handgranate nicht gewusst haben soll, wofür diese verwendet wird. Er sei davon ausgegangen, dass sie zum Fischen verwendet werde. Das Gericht glaubte ihm damals nicht. Und auch vom Tatmotiv will man auf der Website gewusst haben; Streitigkeiten zwischen dem Vater des getöteten Mädchens und seiner geschiedenen Ex-Frau wegen Alimentenzahlungen und des Besuchrechts hätten zum Anschlag geführt.
rheintal24 bleibt dran. +++UPDATE FOLGT+++