Etwa zehn Prozent der in der Schweiz vorkommenden nichtheimischen Pflanzen sind problematisch, vor allem, weil sie sich unkontrolliert ausbreiten können», heisst es in einer Medienmitteilung der involvierten Gemeinden. Diese Pflanzen verdrängten einerseits die heimische Pflanzenwelt, könnten aber auch durch Allergene die menschliche Gesundheit gefährden oder durch Wurzeln Infrastruktur beschädigen oder zerstören.
Ihre effiziente Bekämpfung erfordere einiges an Ressourcen und koste die Gemeinden beziehungsweise die Steuerzahlerinnen und -zahler viel Geld. «Im Jahr 2023 wurden im Kanton St. Gallen 900 000 Franken für die Neophytenbekämpfung ausgegeben», heisst es.
Verbot schützt nicht (ganz) vor Verbreitung
Der Bund hat beschlossen, den Verkauf von 55 invasiven Neophytenarten ab dem 1. September 2024 zu verbieten. Da aber viele dieser Arten während Jahrzehnten über den Handel ihren Weg in die Gärten gefunden hätten und immer noch dort wachsen würden, sei die Verbreitungsgefahr mit diesem Verkaufsverbot nicht gebannt, so die Medienmitteilung weiter. «In vielen Gärten und anderen Grünflächen blühen und verblühen diese Pflanzen.» Die Samen in den verblühten Samenständen würden dann mit dem Wind in die Umgebung getragen und verbreiteten sich von dort aus weiter.
Alle müssen zusammenarbeiten
Allgemein stelle man bei Garten- beziehungsweise Privatgrundstückbesitzern eine grosse Unwissenheit und teilweise eine Gleichgültigkeit in Bezug auf das Gefahrenpotenzial und die Bekämpfung dieser Pflanzengruppe fest. Diese Situation sei für Nachbarn und die in den Gemeinden für Neophyten zuständigen Personen eine Herausforderung. Die Neophyten machen weder an der Gemeinde- noch an der Grundstückgrenze Halt.
Kurt Walser, Kontaktperson für Neophyten in der Gemeinde Mels, verdeutlicht die Situation: «Um in der Bekämpfung erfolgreich zu sein, brauchen wir die Kooperation aller Beteiligter. Die Bemühungen sind nicht zielführend, wenn auf einer Fläche die Neophyten mühsam entfernt werden und auf dem Nachbargrundstück nichts gemacht wird.»