Seit dem letzten Wirkungsbericht im Jahr 2018 konnte viel erreicht werden. Das Ziel für die Jahre 2019 bis 2023 war, die Selbsthilfe und die Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderung zu stärken.
Vieles erreicht
Der zweite Wirkungsbericht zeigt: Der Kanton setzt die Massnahmen um und konnte damit viel erreichen. So gibt es zum Beispiel einen Förderkredit. Der Kredit unterstützt Projekte von und für Menschen mit Behinderung.
Weiter hat der Kanton mithilfe des Projekts «Inklusionsarbeitsplätze in der kantonalen Staatsverwaltung» mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung geschaffen.
Wie geht es weiter?
Der Kanton will die Massnahmen in den kommenden Jahren weiterführen. Zudem gibt es einige neue Massnahmen. Der Kanton will zum Beispiel eine Barriere-Meldestelle einrichten. Bei dieser können sich alle Personen melden, wenn sie im Alltag ein Hindernis für Menschen mit Behinderung sehen.
Neues Behindertengesetz
Der Kanton überarbeitet derzeit das kantonale Behindertengesetz «Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung» an. Das neue Gesetz bringt weitere wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen.
Vor allem soll es einfacher werden, in einer eigenen Wohnung zu wohnen. Und es soll einfacher werden, ein Kind mit einer Behinderung in einer Kita betreuen zu lassen. Später im Jahr können interessierte Personen auch zu diesem neuen Gesetz mitreden.