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KSSG-Hochhaus wird nicht geschützt

Das Hochhaus des Kantonsspital St.Gallen wird nicht unter Denkmalschutz gestellt.
Das Hochhaus des Kantonsspital St.Gallen wird nicht unter Denkmalschutz gestellt. Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Die Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St.Gallen reichte im Juni 2023 ein Gesuch zur verbindlichen Klärung der Frage nach der Schutzwürdigkeit des Spitalhochhauses «Haus 04» ein. Der Entscheid ist negativ.

Der Stadtrat entschied aufgrund des gewichtigen öffentlichen Interesses an der medizinischen Versorgungssicherheit und -qualität, das Spitalhochhaus «Haus 04» nicht zu schützen.

Das Kantonsspital St.Gallen führt seit längerer Zeit eine Arealentwicklung durch. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2008 ein Masterplan für die strategische Arealplanung erarbeitet, der in den Jahren 2015 und 2019 aktualisiert wurde. Mitten im Hauptareal des Kantonsspitals steht seit 1975 das 78 Meter hohe, markante Spitalhochhaus «Haus 04».

Um die Frage nach einer möglichen Schutzwürdigkeit des Spitalhochhauses «Haus 04» zu klären, stellte die Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St.Gallen dem Stadtrat im Juni 2023 ein Gesuch mit dem Antrag, verbindlich festzustellen, dass auf eine Unterschutzstellung des Spitalhochhauses «Haus 04» zu verzichten sei.

Mit Unterschutzstellung keine Nutzung mehr

Die Gebäudestruktur des Spitalhochhauses verunmöglicht nach Ansicht des Kantonsspitals bereits heute und auch längerfristig eine weitere Nutzung als Spitalgebäude. Eine alternative Nutzung des Hochhauses als Bürogebäude würde gemäss Kantonsspital zudem hohe Umbaukosten verursachen und aufgrund der Lage des Gebäudes im Zentrum des Areals die betrieblichen Abläufe und die Arealentwicklung langfristig und stark beeinträchtigen.

Folglich haben die Verantwortlichen den Stadtrat mit einem sogenannten Provokationsverfahren ersucht, die Schutzwürdigkeit des Spitalhochhauses «Haus 04» zu klären und auf eine Unterschutzstellung zu verzichten.

Gutachten befindet Haus 04 für schützenswert

Zur Klärung der Schutzwürdigkeit hat die Denkmalpflege der Stadt St.Gallen ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten qualifiziert das «Turmhochhaus Kantonsspital St.Gallen» als Schutzobjekt von kantonaler Bedeutung.

Es charakterisiert das Spitalhochhaus als besonders gestalteten, für seine Zeit typischen Spitalbau der Nachkriegsmoderne und attestiert dem Gebäude einen besonderen kulturellen Zeugniswert, eine hohe sozial-, wirtschafts- und architekturgeschichtliche Bedeutung sowie eine hohe baukünstlerische Qualität.

Öffentliche Gesundheit wichtiger als Denkmalpflege

Der Stadtrat hat eine Interessenabwägung vorgenommen. Er hatte zu prüfen, ob einer Unterschutzstellung des Spitalhochhauses «Haus 04» andere öffentliche bzw. private Interessen oder das Verhältnismässigkeitsprinzip entgegenstehen. Die öffentliche Gesundheit stellt ein hohes Gut dar und das Kantonsspital nimmt in der öffentlichen Gesundheitsversorgung eine zentrale Rolle ein.

Die öffentliche Gesundheitsversorgung setzt eine geeignete und genügende Infrastruktur voraus. Der Stadtrat kommt deshalb zum Schluss, dass dem Interesse an der öffentlichen Gesundheitsversorgung aufgrund deren sehr hoher Bedeutung gegenüber einer Unterschutzstellung des Gebäudes aus denkmalpflegerischen Gründen der Vorzug zu geben ist.

Die Unterschutzstellung des Spitalhochhauses «Haus 04» würde eine betrieblich und betriebswirtschaftlich nachhaltige und langfristige bauliche Entwicklung infrage stellen. Der Entscheid des Stadtrats wurde der Gesuchstellerin und der kantonalen Denkmalpflege als zuständiger Stelle eröffnet. Er ist noch nicht rechtskräftig.

pd/jos/toggenburg24