Mit der Einführung dieser finanziellen Unterstützung für Personen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen, könnten im Sinne des Grundsatzes "ambulant vor stationär" Heimeinweisungen vermieden oder zumindest verzögert werden, schrieb die Bündner Regierung am Dienstag in einer Mitteilung.
Profitieren sollen volljährige Pflegende im ganzen Kanton. Das kantonale Gesundheitsamt geht von Kosten in der Höhe von maximal 2,4 Millionen Franken jährlich aus.
Bis am 28. November dauert die Vernehmlassung. Voraussichtlich am 1. Januar 2027 trete die Teilrevision in Kraft. Der lange Zeitraum dazwischen werde benötigt, um die technische Umsetzung der Änderungen zu realisieren.