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Mels
12.09.2024

Kantonsrat Warzinek kritisiert Heimatverlust durch neue Wohnsitzregelung

Anfrage der Mitte: Ältere Menschen sollen bei einem Umzug in ein Alters-/Pflegeheimen (hier das «Collina» in Mels) nicht ihren Hauptwohnsitz wechseln müssen.
Anfrage der Mitte: Ältere Menschen sollen bei einem Umzug in ein Alters-/Pflegeheimen (hier das «Collina» in Mels) nicht ihren Hauptwohnsitz wechseln müssen. Bild: Archiv Michael Kohler
Ein Bundesgerichtsurteil sorgt für Unmut: Neu wird die Sitzgemeinde eines Alters-/Pflegeheims zum Hauptwohnsitz für die Bewohnenden. Das ruft nun die Politik – unter anderem mit dem Melser Mitte-Kantonsrat Thomas Warzinek – aufs Tapet.

Mitte-Kantonsrat Thomas Warzinek (Mels) ist einer von drei Unterzeichnern einer Einfachen Anfrage zum Thema «Heimatverlust im Pflegeheim: Neue Wohnsitzregelung im Pflegeheim sorgt für Unmut».

Bislang war es gemäss dem Vorstoss selbstverständlich: Wer in ein Pflegeheim oder Betreutes Wohnen wechselt, behält seinen bisherigen Hauptwohnsitz und meldet sich mit einem Nebenwohnsitz in der Gemeinde des Heimes an. Ein Bundesgerichtsurteil stellt diese Usanz nun auf den Kopf: Wer sich freiwillig und dauerhaft in einem Pflegeheim niederlässt, soll auch am Standort der Einrichtung seinen neuen Hauptwohnsitz haben.

Eine schmerzhafte Entwurzelung befürchtet

Das sei nicht nur eine Abkehr von einer bisher bewährten Praxis, sondern habe auch tiefgreifende emotionale und soziale Auswirkungen auf die Betroffenen. «Besonders für Menschen, die ihr ganzes Leben in ihrer Heimatgemeinde verbracht haben, bedeutet der Wechsel des Hauptwohnsitzes eine schmerzhafte Entwurzelung. Sie verlieren beispielsweise ihre politischen Rechte in ihrer Heimatgemeinde und können trotz tiefer Verbundenheit weder an kommunalen Wahlen noch Abstimmungen teilnehmen», schreiben die Mitte-Parlamentarier.

Neben den sozialen und gesellschaftlichen Aspekten würden sich auch rechtliche Herausforderungen ergeben. So sei etwa die Frage der Bestattungskosten im Kanton St. Gallen gesetzlich unzureichend geregelt. Durch den Wechsel des zivilrechtlichen Wohnsitzes ergebe sich «die schräge Situation, dass der Einwohner zwar sein ganzes Leben lang die Steuern in seiner Heimatgemeinde bezahlt hat, aber im Todesfall keinen rechtlichen Anspruch auf eine sonst übliche kostenlose Bestattung hat». Auch führe diese Situation bei den Hinterbliebenen «in einer emotionalen Phase nach dem Todesfall zu einem unnötigen, verwirrenden und nicht nachvollziehbaren Ämtergang». Und sei nichts anderes geregelt worden, komme die verstorbene Person auch noch auf den Friedhof in einer ihr fremden Gemeinde.

Ist eine Standesinitiative der richtige Weg?

Jedenfalls wollen Warzinek und Mitunterzeichner von der Regierung wissen, wie sie die Lage bezüglich der neuen Praxis der Wohnsitzanmeldung in Alters- und Pflegeheimen sowie im Betreuten Wohnen einschätzt. «Gab es mit der früheren Regelung nennenswerte Probleme und welche Vor- und Nachteile bringt die Anpassung?» Weiter wollen sie wissen, welche Möglichkeiten die Regierung sieht, die geänderte Praxis der Wohnsitzanmeldung wieder anzupassen, sodass die Bewohnerinnen und Bewohner künftig in ihrer Herkunftsgemeinde angemeldet bleiben können. Ob dazu eine Standesinitiative eingereicht werden müsste oder ob es andere Wege gäbe.

Hans Bärtsch/sardona24