Nach der Zustimmung des Bundes verfügt der Kanton St.Gallen den Abschuss eines Jungwolfes aus dem Gamserrugg-Rudel. Damit macht der Kanton von der Möglichkeit der eidgenössischen Jagdverordnung Gebrauch, Wolfsrudel proaktiv zu regulieren.
Mit dem Abschuss von Jungwölfen will der Kanton Schäden bei Nutztieren verhindern, welche die Wölfe später trotz Schutzmassnahmen verursachen werden. Zudem sollen die Wölfe durch Rudelregulationen scheu behalten werden, heisst es in einer Mitteilung der St.Galler Staatskanzlei. Solche Regulationen sind ab September 2024 unter gewissen Umständen und der Zustimmung des Bundes möglich.
Beim neuen Wolfsrudel am Gamserrugg hat der Bund die Regulation gutgeheissen. Die Hälfte der diesjährigen Jungwölfe dürfen damit abgeschossen werden. Da im Moment nur noch drei Jungtiere im Rudel nachgewiesen wurden, verfügt der Kanton den Abschuss eines Tieres.
Regulation auch im Sarganserland beantragt
Am 31. August konnte der Kanton Graubünden auch die Vermehrung des Calanda-2-Rudels nachweisen. Da sich dessen Elterntiere auch im Taminatal bewegen, beantragte der Kanton St.Gallen zusammen mit dem Kanton Graubünden hier ebenfalls die Rudelregulation. Am 12. September konnte zudem die Reproduktion des Schilt-Rudels nachgewiesen werden. Laut Staatskanzlei bedeute das, dass sich alle drei Wolfsrudel im Kanton St.Gallen vermehren. Auch für das Schilt-Rudel, das im Sommer Schäden an Nutztieren im Schilstal verursachte, beantragte der Kanton die Regulation.
«Das Schilt-Rudel und das Calanda-2-Rudel leben in einer Region, in der es weitere Rudel gibt. Deshalb könnten hier zwei Drittel der Jungwölfe abgeschossen werden», heisst es abschliessend in der Mitteilung. Welche Rudel reguliert werden dürfen, entscheidet der Bund. Nach dessen Einwilligung kann der Kanton die entsprechenden Abschüsse verfügen.