Die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung werden heute unterschiedlich finanziert: nebst der Kostenbeteiligung der Patienten zahlen ambulante Behandlungen die Krankenversicherer, während bei stationären Behandlungen und Pflegeleistungen die Kantone Teile davon übernehmen.
«Diese Form der Abgeltung unterliegt Fehlanreizen, die in der Vergangenheit auch schon zu teureren Behandlungen im stationären Bereich führten», schriebt die Ärztegesellschaft des Kantons St.Gallen in einer Medienmitteilung.
Die Reform führt deshalb einen einheitlichen Verteilschlüssel ein, nach welchem alle medizinischen und pflegerischen Leistungen durch die Krankenversicherer und die Kantone – unabhängig, ob im ambulanten oder im stationären Bereich – gemeinsam finanziert werden sollen.
Ambulante Medizin und Pflege stärken
Mit der Reform übernehmen die Kantone neu mindestens 26,9 Prozent der Kosten aller Leistungen im obligatorischen Bereich, während die Krankenversicherer maximal 73,1 Prozent zahlen. «Dadurch werden ambulante Behandlungen attraktiver, was das eigentliche Ziel der Reform ist», betont die Ärztegesellschaft.
Künftig werde auch die ambulante Langzeitpflege begünstigt, wodurch ältere Menschen länger selbstständig zu Hause leben können.
Koordination im Gesundheitswesen fördern
«Einzelinteressen und finanzielles Silodenken rücken mit einer einheitlichen Finanzierung in den Hintergrund», schreibt die Ärztegesellschaft weiter. Auch die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen werde gefördert.
«Wenn Ärzte, Therapeuten, die Spitex, Spitäler, Apotheken und Pflegeheime an einem gemeinsamen Strang ziehen, entstehen abgestimmte und effizientere Behandlungsketten. Dies vermeidet Doppeluntersuchungen und verbessert die Versorgungsqualität der Patienten», heisst es ferner.
Prämienzahler entlasten
Der jährliche Prämienanstieg belaste die Bevölkerung zunehmend, beklagt die Ärztegesellschaft. «Da sich die Gesundheitskosten wegen des medizinischen Fortschritts immer mehr in den ambulanten Bereich verlagerten, hatten die Prämienzahlenden eine immer höhere Last zu tragen.»
Mit der einheitlichen Finanzierung soll dieser Prämienschub nun gedämpft werden: Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) schätzt dieses Einsparpotenzial auf bis zu 440 Millionen Franken jährlich.
Aus den genannten Gründen begrüsst und unterstützt die Ärztegesellschaft des Kantons St.Gallen die Reform zu «Einheitlichen Finanzierung der Leistungen». Für die eidgenössische Volksabstimmung vom 24. November 2024 empfiehlt sie deshalb ein Ja.