Aufgrund der Gefährlichkeit der pyrotechnischen Artikel benötige man dafür eine spezielle Erlaubnis, schrieb das Hauptzollamt Singen am Mittwoch in einer Mitteilung. Als Gefahrengut seien sie ausserdem vom normalen Post- oder Kurierversand ausgeschlossen.
Die Feuerwerkskörper sind gemäss Mitteilung sichergestellt und von einer Spezialfirma vernichtet worden.