Es gilt daher, sich an die Regelungen für den Transport von Gütern zu halten – so wie bei jedem anderen Transportgut auch. Beim Transport eines Christbaums auf dem Dach eines Autos muss die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung beachtet werden. So sind gemäss Art.30 Strassenverkehrsgesetz überhängende Ladungen bei Tag und Nacht auffällig zu kennzeichnen. Ladung, Lastenträger, Arbeitsgeräte und dergleichen dürfen weder die Kontrollschilder noch die Beleuchtungsvorrichtungen verdecken.
Schlechte Sichtverhältnisse
Auch wenn nur der Baumwipfel herausragt, sollte eine Kennzeichnung erfolgen. Gerade auch bei schlechten Sichtverhältnissen – wie beispielsweise in der Dämmerung, bei Nebel, Regen oder Schnee – ist es wichtig, einen roten Rückstrahler anzubringen.
Aber egal, ob auf dem Dach oder im Kofferraum: Der Christbaum sollte beim Transport gut fixiert beziehungsweise stabil verzurrt werden. Für eine maximale Stabilität sollte die Spitze des Baumes nach hinten zeigen. Ein Netz um den Baum sorgt für zusätzliche Sicherheit. Wird der Christbaum im Innenraum eines Fahrzeugs transportiert, sollte er quergelegt und fixiert werden, damit er bei einer Notbremsung oder einem Unfall nicht zum Geschoss wird.
Handbremse und Schalthebel testen
Beim Transport im Inneren des Fahrzeugs ist freilich auch darauf zu achten, dass der Lenker nach wie vor uneingeschränkte Sicht nach vorne und nach hinten hat. Der Baum darf die freie Sicht in die Rückspiegel oder durch die Seitenscheiben nicht beeinträchtigen. Beim Transport sollte die Geschwindigkeit reduziert und langsam gefahren werden. Vor Fahrtantritt sollten zudem die Handbremse und der Schalthebel getestet werden, um sicherzustellen, dass sie trotz Christbaums im Fahrzeug problemlos bedienbar sind. Um den Innenraum des Fahrzeugs zu schützen, können alte Decken oder Planen unter den Christbaum gelegt werden.