Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken
Ostschweiz
11.01.2025
11.01.2025 12:20 Uhr

Bus Ostschweiz: Betrugsfall kommt vor Gericht

Bild: PD
Drei ehemalige Verantwortliche der Bus Ostschweiz AG mit Hauptsitz in Altstätten u.a. Betreiber von Rheintal Bus sollen Subventionsbetrug betrieben haben. Jetzt gehts vor Gericht.

Im August 2023 veranlasste das Bundesamt für Verkehr eine Voruntersuchung gegen drei ehemalige Angestellte der Bus Ostschweiz. Der Vorwurf: Subventionsbetrug. Das BAV kam zu einem eindeutigen Entschluss: Die Verantwortlichen hätten jahrelang abgeschriebene Busse an eine Tochterfirma verkauft und dann teuer wieder gemietet. Das Ziel: Höhere Subventionen erhalten. Das schreibt das «Tagblatt».

Aus einer Medienmitteilung geht hervor, dass damit gegen das Verbot von Überabschreibungen im Personenverkehr verstossen wurde. Seitens BAV spricht man in Bezug auf das Verschulden und vor allem bezüglich der Summe von «erheblich». Das St.Galler Kantonsgericht fasste daher den Auftrag, die Voruntersuchung zu beurteilen. 

Doch damit nicht genug. Das Bundesamt hat beim Kanton auch Strafanzeige eingereicht. Damit soll geklärt werden, ob neben dem Bund auch die Kantone geschädigt wurden.

Rückzahlungen in Millionenhöhe

Rückblende: Vor wenigen Jahren forderte die Finanzkontrolle des Kanton St.Gallen die Rückzahlung von rund zehn Millionen Franken, nachdem die überhöhten Subventionsbezüge festgestellt wurden. Es wäre auch beinahe zu einer Betreibung der Bus Ostschweiz AG gekommen. Doch letztendlich einigte man sich darauf, dass die Bus Ostschweiz AG von 2023 bis 2029 insgesamt 6,7 Millionen Franken an Kanton und Bund zurückzahlen muss.

Ralph Dietsche ist der Sprecher des Verwaltungsrates. Er hielt damals gegenüber dem Tagblatt fest, dass diese Einigung nicht als Schuldeingeständnis zu werten sei. Daran hat sich auch heute nichts geändert. Auf erneute Anfrage schreibt Dietsche, dass man den Fall gütlich abschliessen konnte. «Das Unternehmen ist nicht Bestandteil des aktuellen Verfahrens.» Für die Verantwortlichen gelte die Unschuldsvermutung. Es sei die Sache des Gerichts, ein Urteil zu fällen.

Volkswirtschaftsdirektor Beat Tinner sieht den Fall ebenfalls als abgeschlossen an. Dennoch behält er weiterhin seine Bedeutung, wenn es um die Vermeidung von Betrugsfällen geht. Daher wird nicht ausgeschlossen, dass der Kanton die gewonnenen Erkenntnisse für die Kontrolle von Zahlungen an Transportunternehmen nutzen werde. «Zudem beauftragen wir die Finanzkontrolle, den korrekten Umgang mit den Kantonsbeiträgen an die Transportunternehmen zu prüfen.»

Und wie will Bus Ostschweiz AG Betrugsfälle vermeiden?

Dietsche verweist auf Massnahmen, die vor Bekanntwerden der überhöhten Subventionsbezüge eingeleitet wurden. Man habe nach dem Postautoskandal im Unternehmen Prozesse entdeckt, die nicht mehr zeitgemäss waren. Diese wurden entsprechend angepasst. Ausserdem habe sich das Unternehmen im GJ 2019 mit seiner Revisionsstelle für eine Pilotprüfung nach der Richtlinie Subventionsprüfung gemeldet. Die gewonnenen Erkenntnisse seien sofort umgesetzt worden. Ausserdem erziele das Unternehmen keinen Gewinn mehr, indem es Fahrzeuge zur Verfügung stellt.

Bereits vor dem ganzen Skandal wollte der Kanton, Anteilseigner an der Bus Ostschweiz, die Aktien verkaufen. Jetzt ist man auf der Suche nach Interessenten. Noch sind die Abklärungen nicht abgeschlossen, aber man zeigt sich zuversichtlich und werde zu gegebener Zeit kommunizieren, so Tinner.

fam/sardona24