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Irritierend milde Strafe für Kinderpornographie

Der Täter gelange via Dropbox-Link in Besitz des Materials.
Der Täter gelange via Dropbox-Link in Besitz des Materials. Bild: compera.at
Ein Thailänder wird wegen «mehrfachem Besitz harter Pornographie mit sexuellen Handlungen mit Minderjährigen«» verurteilt. Trotzdem kommt er mit einer Busse von 500 Franken davon.

Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen lässt einem die Haare zu Berge stehen. Der Beschuldigte, ein 27-jähriger Thailänder mit Wohnsitz in Rapperswil-Jona hat «mehrfach Gegenstände oder Vorführungen, die tatsächlich sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum lnhalt haben, hergestellt, eingeführt, gelagert, in Verkehr gebracht, angepriesen, ausgestellt, angeboten, gezeigt, überlassen, zugänglich gemacht, erworben, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besessen.»

Sexuelle Handlungen mit Tieren

Konkret habe er Videos mit sexuellen Handlungen mit Minderjährigen und mit Tieren auf seinem Dropbox-Account abgespeichert. Im Wortlaut heisst es im Strafbefehl:  «Auf einem Video ist eine minderjährige Jugendliche zu sehen, welche mit entblösstem Oberkörper posiert und dabei ihre Brüste berührt. Auf einem weiteren Video ist sodann eine männliche Person und eine minderjährige Jugendliche zu sehen, welche den Coitus (Geschlechtsverkehr/die Red.) ausüben. Auf einem weiteren Video ist zudem ersichtlich, wie ein Hund den Schambereich einer Frau leckt».

Probezeit von zwei Jahren

Im Urteil wird der Beschuldigte der «harten Pornografie sowie der mehrfachen harten Pornographie mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen» schuldig gesprochen.

Es wird eine Busse von 500 Franken ausgesprochen. Ausserdem muss der Täter die Verfahrenskosten von total 1249 Franken zu bezahlen.

Die Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 70 Franken wird jedoch mit einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben.

Gesamtrechnung von 1749 Franken

So beträgt die Rechnung, die dem Täter ausgestellt wird 1749 Franken – es ist fast eine Belohnung für die begangenen Straftaten.

 

Thomas Renggli