Ein grober Irrtum ereignete sich im Jahr 2022 in der Brühltor-Passage in St.Gallen. Ein Serbe geht davon aus, dass ein Mann an der Olma sein Handy geklaut hat. Daher sticht er den «Dieb» mit einem Hanfcuttermesser ab. Letzte Woche musste sich der Messerstecher vor dem Kantonsgericht verantworten. Jetzt ist das Urteil da, wie das «St.Galler Tagblatt» festhält.
Mildere Strafe
Die Forderung der Staatsanwaltschaft war damit klar: Eine Freiheitsstrafe von vierzehn Jahren für versuchten Mord, mehrfache Sachbeschädigung und der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dazu kommen noch eine Busse von 6000 Franken und ein Landesverweis von 15 Jahren.
Der Verteidiger indes hatte andere Pläne: Eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung mit einer bedingten Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren unter Anrechnung der Untersuchungshaft.
Effektiv beschlossen wurde Folgendes: Eine Freiheitsstrafe von 7.5 Jahren unter Anrechnung von 235 Tagen U-Haft und 45 Tagen Ersatzmassnahmen. Des Weiteren wird der Täter für ein Jahrzehnt des Landes verwiesen. Dazu kommt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken mit einer Probezeit von drei Jahren und eine Busse über 200 Franken mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen. Der Elefant im Raum sind aber die Verfahrenskosten von 78'692 Franken, die der Täter stemmen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Opfer war Somalier
Zur Straftat geführt hat, dass dem Täter im Ausgang das Handy verloren ging. Dieser dachte an Diebstahl und heftete sich an die Fersen eines «Verdächtigen», der mit einer anderen Gruppe unterwegs war. Der serbische Täter begab sich zur Brühltor-Unterführung, um dort «Rache zu nehmen». Er griff sein Opfer mit dem Hanfcutter an. Aufgrund einiger Ähnlichkeiten ging der Serbe davon aus, dass sein Opfer der «Verdächtige» ist. Das Resultat der Rache: Fünf Stichverletzungen im Kopf, am Hals und an der rechten Brust eines damals 25-jährigen Somaliers.
Das Opfer befand sich laut «20 Minuten» auf dem Heimweg. Eine Gruppe bemerkte den Angriff und rief die Polizei. Gemeinsam mit der Ambulanz leistete die Polizei dann erste Hilfe. Die Narben seien auch heute noch auf dem Körper des Opfers sichtbar. Und mit dem Erlebten abschliessen sei nicht möglich, da es immer wieder hochkommt.
Bluff funktioniert nicht
Der Täter erzählte eine andere Version. So habe er nicht bewusst zugestochen. Er habe die Gruppe des Opfers verfolgt und dieses dann mit dem Hanfcutter geschlagen. Nachdem das Opfer bereits am Boden war, habe der Täter noch zwei, drei Mal eingeschlagen und sei dann abgehauen. «Ich muss ihn, als ich ihn an den Schultern hielt, versehentlich mit dem Hanfcutter am Kopf verletzt haben.»
Damit bluffte er die Staatsanwältin jedoch nicht. Der bereits wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Besitzes von verbotenen Waffen vorbestrafte Serbe habe unvermittelt gehandelt und ohne dass eine Auseinandersetzung vorausging. Das Opfer sei unbewaffnet gewesen. Nach der Tat soll der Serbe ausserdem nach «Mord St.Gallen» und «Auftragsmord» gesucht und sich auch Bilder von Tattoos angeschaut haben, welche zeigen, dass man jemanden getötet hat.