Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats erkennt die Notwendigkeit der Mountainbike-Strategie, an der die Quartner Bikernetzwerk AG ihre Expertise eingebracht hat und die massgebliche Auswirkungen auf Routen im und durchs Sarganserland haben wird (der «Sarganserländer berichtete mehrfach). Auch befürwortet die Kommission die Stossrichtung der angedachten Massnahmen, wie es in einer Medienmitteilung der St. Galler Staatskanzlei heisst. Entsprechende Fragen zum Unterhalt und zur Haftung hätten geklärt werden können.
«Die Kommission hat keine Änderungen zur Botschaft der Regierung verlangt», sagte Kommissionspräsident Bruno Dudli (SVP) auf Anfrage von Key-stone-SDA. Dementsprechend folgte die Kommission auch bei Fragen rund um den Unterhalt und die Haftung der Regierung: In der Botschaft der Regierung zur Mountainbike-Strategie vom Oktober 2024 hiess es dazu, dass für den Unterhalt der Wege grundsätzlich die Gemeinden und nicht die Grundeigentümer zuständig sind. Zudem sollen nur «atypische, fallenartige Gefahren» entschärft werden müssen. Bei Unfällen könnten etwa Behörden nur dann haftbar gemacht werden, wenn «elementarste Sorgfaltspflichten» verletzt wurden, erklärte der SVP-Kantonsrat aus Oberbüren diesbezüglich weiter.
Kantonsrat beschäftigt sich demnächst mit der Strategie
Die Mountainbike-Strategie sieht vor, dass die signalisierten Routen bevorzugt auf nicht befestigten Strassen und Wegen verlaufen, wie die Regierung bereits im Sommer 2024 mitgeteilt hatte. Sie sollen einen möglichst hohen Anteil an schmalen Pfaden, sogenannten Singletrails, bieten.
Die Wege sollen von Wandernden und Mountainbikern grundsätzlich gemeinsam genutzt werden. Es gelte das Koexistenzprinzip, teilte die Regierung damals mit und argumentierte mit der haushälterischen Nutzung des Bodens. Auch Adrian Stäuble vom Bikernetz-werk äusserte hierzu, dass viel in das Miteinander von Fussgängern und Mountainbikern auf denselben Weginfrastrukturen investiert werde. Mit der neuen Strategie sollen unterschiedliche Interessen und Massnahmen in Einklang gebracht werden.
Der Kantonsrat berät in der kommenden Frühjahrssession – diese findet von Montag bis Mittwoch, 10. bis 12. März, statt – zum ersten Mal über die Vorlage. Eine zweite Lesung erfolgt dann voraussichtlich im kommenden Sommer.