Fünf Stunden und zwei Lesungen lang debattierte das Parlament das revidierte Gesetz und überwies es schliesslich mit 36:21 Stimmen an die Landsgemeinde als gesetzgebendem Organ. Zufrieden schien kaum jemand zu sein. Die Fraktionen von GLP und SVP verweigerten der Vorlage gar die Zustimmung. Sie folgten damit einer knappen Mehrheit der vorberatenden Kommission.
Die SVP bezeichnete das revidierte Bildungsgesetz als "verpasste Chance". Anstatt über Entlastungen von älteren Lehrpersonen hätte das Parlament über Verbesserungen für junge Lehrpersonen diskutieren sollen, um den Lehrberuf attraktiver zu machen. "Die Revision schafft mehr Problemzonen als sie löst", lautete das vernichtende Fazit der Grünliberalen.
Die Revision geht auf zwei Postulate aus dem Parlament zurück. Gefordert wurde einerseits eine klare Kompetenzaufteilung zwischen Gemeinden, Schulkommission und Bildungsdepartement. Andererseits sollten die Anstellungsbedingungen für Lehrpersonen an die "heutigen Anforderungen" angepasst werden, mit dem Ziel, dem Fachkräftemangel im Bildungswesen entgegenzutreten.
Wenige relevante Änderungen
Die nun vorgenommenen halbwegs relevanten Änderungen lassen sich an einer Hand abzählen. Ältere Lehrpersonen sollen neu einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Entlastungslektionen erhalten. Langjährige Lehrerinnen und Lehrer erhalten zudem Anspruch auf eine Intensivweiterbildung.
Bei den Schulstrukturen ersetzt neu eine kommunale Bildungskommission die kantonale Schulkommission. Weiter werden Lehrpersonen neu durch die Hauptschulleitungen angestellt und nicht mehr von einer Kommission.
Die Landsgemeinde wird sich mit der Vorlage im Mai befassen. Wird die Revision angenommen, tritt sie schon Anfang Juni in Kraft.