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Bundesgericht gibt Bündner Eltern Recht im Maskenstreit mit Schule

Kinder einer 4. Klasse verfolgen in der Corona-Pandemie mit Atemschutzmasken den Schulunterricht. In einem Fall beurteilte das Bundesgericht die Maskenpflicht ab der ersten Klasse in einem Bündner Südtal nun als gesetzeswidrig. (Archivbild)
Kinder einer 4. Klasse verfolgen in der Corona-Pandemie mit Atemschutzmasken den Schulunterricht. In einem Fall beurteilte das Bundesgericht die Maskenpflicht ab der ersten Klasse in einem Bündner Südtal nun als gesetzeswidrig. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Corona – Mitten in der Pandemie haben sich in Südbünden die Eltern einer Zweitklässlerin geweigert, ihr Kind in die Schule zu schicken. Der Grund war eine Maskenpflicht in der italienischsprachigen Talschule bereits ab der ersten Klasse. Auf kantonaler Ebene galt diese erst ab der dritten Klasse. Ein Bundesgerichtsurteil gibt den Eltern nun Recht.

Grigioni Sera von Radiotelevisione Svizzera (RSI) hatte das Ende Januar gefällte Urteil am Donnerstagabend bekannt gemacht. Die Einführung einer Maskenpflicht ab der ersten Klasse sei nicht gerechtfertigt gewesen, heisst es darin. Damit endet ein dreijähriges Verfahren.

Ende November 2021, mitten im zweiten Pandemiejahr, hatte die Regierung Graubündens eine Maskenpflicht ab der dritten Klasse verfügt. Diese Vorschrift galt in stark von Corona betroffenen Regionen. Der Schulrat des Südbündner Tals ging dann noch weiter. Er verordnete für zwei Wochen im Dezember eine Maskenpflicht bereits ab der ersten Klasse.

Die Eltern des Kindes, das damals die zweite Klasse besuchte, beschlossen deshalb, es nicht mehr zur Schule zu schicken. Im Urteil heisst es, das Kind habe aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen.

Der Schulrat sanktionierte die Eltern wegen Verletzung der Schulpflicht mit einer Busse von 1500 Franken. Die Verfügung wurde sowohl vom kantonalen Erziehungsdepartement als auch vom Verwaltungsgericht Graubünden bestätigt.

Die Eltern wandten sich an das Gericht in Lausanne. Dieses anerkannte ihre Beweggründe. Die Schulbehörden waren laut den Richtern über ihre Kompetenzen hinaus gegangen und hatten willkürlich gegen das kantonale Gesetz und die Gemeindeverfassung verstossen. Die Busse von 1500 Franken wurde gestrichen. Zudem erhalten die Eltern vom Kanton eine Entschädigung von 2500 Franken.

Keystone-SDA