Die Saga rund um den Aufstieg des EHC Arosa scheint nun doch ein gutes Ende genommen zu haben. Letzten Samstag erfüllten die Aroser mit der Play-off-Halbfinalqualifikation die sportlichen Voraussetzungen. Heute Donnerstag gab der nationale Eishockeyverband Swiss-Ice-Hockey bekannt, dass seine Rekursinstanz entschieden habe, «dass die Aufstiegsvereinbarung des EHC Arosa in Bezug auf die ‘Arosa Ice Classics’ angepasst wird und der Anlass weiterhin an einem spielfreien Tag zwischen Weihnachten und Neujahr stattfinden kann.» Der EHC Arosa habe die überarbeitete Aufstiegsvereinbarung nun auch unterzeichnet, «und erfüllt damit die die Voraussetzungen für den Aufstieg.»
Genau wegen diesem Punkt gerieten sich der EHC Arosa und der Eishockeyverband in die Haare. Eine kurze Rückblende: Ende Januar hatte die Lizenzkommission des nationalen Verbandes dem Aroser Aufstiegsgesuch zugestimmt. Die verbindliche und rechtsgültige Vereinbarung unterschrieben die Aroser Verantwortlichen dann aber nicht, da sie sich wegen der Anpassung des Passus rund um die «Arosa Ice Classics» nicht mit dem Verband einigen konnten. Die Schanfigger wollten in der Altjahrswoche statt eines Meisterschaftsspieles ihren (finanziell lukrativen) Special-Event durchführen.
So lief die Frist für die Unterzeichnung der Aufstiegsvereinbarung am 25. Februar ab. Fristgerecht legte der EHC Arosa am 28. Februar Rekurs gegen die verbandliche Verfügung ein, dass der Klub nicht aufstiegsberechtigt sei.
Die Rekursinstanz von Swiss-Ice-Hockey überprüfte in der Folge sämtliche Fakten und reglementarischen Bestimmungen. Sie kam dabei zu folgendem Schluss:
- Der Event «Arosa Ice Classics» ist ein Freundschaftsspiel, dessen Durchführung an einem spielfreien Tag keinen Einfluss auf den Meisterschafts-Spielbetrieb hat.
- Der EHC Arosa hat fristgerecht die Anpassung des Passus zu den «Arosa Ice Classics» beantragt und schriftlich seine Bereitschaft bestätigt, die Aufstiegsvereinbarung rechtzeitig zu unterzeichnen – unter der Bedingung, dass der betreffende Passus entsprechend angepasst wird.
- Die Bewilligung von Freundschaftsspielen ist nicht im Spielberechtigungsreglement geregelt, sondern Teil des normalen Spielbetriebs. Deshalb liegt sie nicht im Zuständigkeitsbereich der Lizenzkommission der Sky Swiss League und sollte nicht Teil der Aufstiegsvereinbarung sein.
Auf dieser Grundlage hat die Rekursinstanz dem Rekurs des EHC Arosa stattgegeben
Wie der Verband weiter mitteilte, sei die finanzielle Situation des Klubs von der Rekursinstanz nicht geprüft worden, «da sie nicht Gegenstand des Rekurses war. Die Beurteilung der finanziellen Lage obliegt der Lizenzkommission der Sky Swiss League, die für die Vergabe der Clublizenz gemäss Spielberechtigungsreglement zuständig ist.»
In diesem Zusammenhang muss der EHC Arosa, wie alle anderen Klubs der Swiss League, das jährliche Saisonreporting bis spätestens am 15. Juli 2025 bei der Lizenzkommission einreichen, ehe eine definitive Erteilung der Lizenz erfolgt.