Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Individuelle Prämienverbilligung (IPV) bei der Krankenkasse. Im Jahr 2023 zum Beispiel profitierten rund 156 000 Personen im Kanton davon, wie die Leiterin der Kommunikation der kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA), Sonja Gartmann, mitteilt. Damals wurden rund 285 Millionen Franken ausgezahlt. Im Schnitt gab es also gut 1800 Franken Vergünstigung pro Person.
Steuerbehörde ist im Bild
Die Daten werden nur auf Kantonsebene erhoben. Angaben zum Sarganserland kann die SVA daher nicht machen. Im Grunde weiss die Steuerbehörde, wer Anspruch auf die Prämienverbilligung hat. Basis für die Berechnung ist das Einkommen des Vorvorjahres. Trotzdem wird das Geld nicht von selbst an die Krankenversicherer überwiesen, die dann die Rechnungen anpassen. Betroffene müssen Jahr für Jahr eine Anmeldung ausfüllen.
Die Sozialversicherungsanstalt und die Steuerbehörde ermitteln vorab die potenziellen Bezüger und schicken ihnen die Anmeldeformulare zu. Wer bis Mitte Februar nicht antwortete, hat eine Erinnerung erhalten. Nicht anmelden muss sich nur, wer Ergänzungsleistungen oder Leistungen vom Sozialamt bezieht.
Was der Kanton dazu sagt
Warum setzt der Kanton auf diese Anmeldung, wenn er die Daten der Bezugsberechtigten bereits kennt? Der Gesetzgeber sehe das Verfahren so vor, antwortet Gartmann. «Beim Erlass des IPV-Gesetzes war es der politische Wille, dass durch die SVA St. Gallen nicht automatisch Steuergeld verteilt wird.» Potenziell anspruchsberechtigte Personen sollten die Leistung durch eine klare Handlung geltend machen.
Es gibt auch Personen, die Anspruch haben, aber nicht angeschrieben werden, etwa weil sich an ihrer Situation etwas geändert hat. Sie können sich online bei der SVA anmelden.