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Nach Angriff: 29-Jähriger muss in Haft

Beide Angreifer waren hier zu Hause.
Beide Angreifer waren hier zu Hause. Bild: zVg
Es war eine Geschichte, welche die Region aufgewühlt hat. Ein jüdischer Feriengast wurde im August 2024 von zwei Männern auf offener Strasse attackiert. Dabei handelte es sich um abgewiesene Asylsuchende aus dem Ausreisezentrum Flüeli in Valzeina. Einer der Angreifer wurde jetzt von der Bündner Staatsanwaltschaft rechtskräftig verurteilt, wie die «Südostschweiz» schreibt.

Auf der Davoser Promenade attackierten im vergangenen August zwei Unbekannte einen jüdischen Feriengast. Der 19-Jährige sei dabei geschlagen und angespuckt worden. Glücklicherweise blieb er unverletzt und musste nicht ärztlich versorgt werden.
Diese Attacke schlug medial hohe Wellen, da es einen der schwerwiegendsten Fälle von Antisemitismus in Graubünden darstellt. Lange blieben die Täter nicht auf freiem Fuss, doch das ist jetzt vorbei. Bereits in der Tatnacht verhafteten Einsatzkräfte der Kantonspolizei Graubünden in Davos Platz zwei Männer im Alter von 24 und 29 Jahren. Wie sich herausstellte, handelte es sich um die Täter, die zudem abgewiesene Asylsuchende mit nicht geklärter Staatsangehörigkeit aus dem Ausreisezentrum Flüeli in Valzeina sind. Der junge jüdische Feriengast hatte sie identifiziert. In Untersuchungshaft wurden sie nicht gesetzt, weil die Bündner Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen dafür «nicht als genügend erachtete», hiess es damals seitens der Kapo. Und wegen ihrer unklaren Staatsangehörigkeit wurden die beiden auch nicht in Ausschaffungshaft genommen. Im Oktober wurde dann bekannt, dass einer der Täter im September ausgeschafft werden konnte. Dabei handelte es sich um den 24-Jährigen, einen Algerier. Er wurde nach Belgien überstellt. Zum zweiten Angreifer hiess es, dass dieser unkontrolliert abgereist sei, der Mann war also untergetaucht. Ob er sich noch in der Schweiz aufhält oder sich ins Ausland abgesetzt hat, ist unbekannt. Sollte sich der zur Tatzeit 29-Jährige allerdings noch im Land aufhalten und gerät in eine Polizeikontrolle, wird er ins Gefängnis gesteckt. Denn er wurde per Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das geht aus dem entsprechenden Dokument hervor, das die Bündner Staatsanwaltschaft auf Anfrage der «Südostschweiz» zustellte. Dieser Strafbefehl ist rechtskräftig, der Mann stammt aus Libyen.

Christian Imhof