Neben der Landeskirche erhalten auch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb, das Grundbuchamt sowie die Fachstelle Erbschaft Zugang zu bestimmten Daten, die für ihre Arbeit relevant sind.
So erhält die Landeskirche einen automatisierten Zugriff auf ausgewählte Personendaten um eine gemeinsame landeskirchliche Mitgliederverwaltung reibungslos einführen zu können. Der Zugriff gilt nur für Personendaten dieser Konfession, wie die Exekutive mitteilte.
Kesb, Grundbuchamt und Erbschafts-Stelle
Die Kesb kann neu automatisiert auf Personendaten zugreifen, die eine effizientere Datenerfassung und Datenführung ermöglichen. Das Grundbuchamt erhält einen automatisierten Zugriff auf bestimmte Personendaten, um den Aufwand bei der Datenerfassung und -aktualisierung zu reduzieren. Und die Fachstelle Erbschaft kann neu Daten einsehen, um Erbinnen und Erben effizienter aufzuspüren.
Die Änderung der Verordnung zur kantonalen Datenplattform tritt auf den 1. April in Kraft.
Kantone führen ein amtliches Personenregister auf der zentralen elektronischen Datenplattform Geres. Der automatisierte Zugriff auf diese Daten oder Teile davon ist gesetzlich geregelt. Die Geres-Verordnung regelt den Betrieb der Glarner Datenplattform. Diese ermöglicht es dem Kanton, Personendaten für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben zu nutzen.