Die Initianten für ein neues Radio Grischa im Sendegebiet 32 (Graubünden, Glarus und Sarganserland) geben zudem bekannt, dass sie den Kampf um die vom zuständigen Bundesamt bereits erteilte Radiokonzession nicht aufgeben. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diese Konzession Schawinski/Bühler wieder entzogen und der Somedia AG zugesprochen. Dieses Urteil kann nicht an die nächste Instanz weitergezogen werden. Deshalb möchten die Initianten mit einem Revisionsgesuch vom 3. März 2025 erreichen, dass das Bundesverwaltungsgericht das ergangene Urteil nochmals überprüft. Ein neuer Instruktionsrichter hat das Verfahren inzwischen eröffnet und eine Vernehmlassung eingeleitet.
«Die Tatsache, dass das Bundesverwaltungsgericht auf unseren Revisionsantrag eingetreten ist und jetzt das Institut für Geistiges Eigentum den Markenschutz für Radio Grischa aufgehoben hat, zeigt, dass die Verfahren um die Konzessionserteilung wieder offen sind», zeigt sich Roger Schawinski erfreut über die aktuelle Entwicklung. Vor allem werde nun die von der Somedia im letzten August verbreitete Falschmeldung klar widerlegt. Am 31. August 2024 publizierte die Südostschweiz eine Meldung unter dem Titel «Die Marke Radio Grischa bleibt in den Händen von Somedia», noch bevor das IGE entschieden hatte. Das für Markenrechte zuständige Institut für Geistiges Eigentum kommt nun zum gegenteiligen Schluss. Die Marke Radio Grischa wurde nach der Umbenennung in RSO im fraglichen Zeitraum bis zum Antrag auf Löschung (17. April 2024) weder beworben noch kommerziell genutzt. Somedia gelang es nicht, das Gegenteil zu beweisen, zumal die nachträgliche Umbenennung in Radio Grischa sowie andere Argumente keinen Einfluss auf das Löschungsverfahren hatten. Der Weg für die Verwendung der Marke «Radio Grischa» für das Projekt von Schawinski/Bühler ist damit frei.