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Stimmrechtsbeschwerde zu Baurecht für Churer Hochhaus abgewiesen

Zu den Zwillingshochhäusern im Quartier City West soll ein weiteres hohes Gebäude hinzu kommen. (Archivbild)
Zu den Zwillingshochhäusern im Quartier City West soll ein weiteres hohes Gebäude hinzu kommen. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/ARNO BALZARINI
Die Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung über die Vergabe des Baurechts an die Baugesellschaft City West in Chur GR ist vom Tisch. Das Bündner Verwaltungsgericht ist wegen der verpassten Frist zurecht nicht darauf eingetreten, wie das Bundesgericht entschieden hat.

Der Beschwerdeführer hätte seine Beschwerde spätestens am 27. Mai 2024 einreichen müssen. Tatsächlich tat er dies erst am 7. Juni. Wie die Vorinstanz geht das Bundesgericht in seinem am Mittwoch publizierten Urteil davon aus, dass die zehntägige Frist am 17. Mai zu laufen begann. Spätestens dann habe er die Abstimmungsunterlagen erhalten.

Der Mann kritisierte, dass die Stimmberechtigten mit der Abstimmungsbotschaft des Gemeinderats unzureichend über die Vorlage informiert worden seien. Die Stimmbevölkerung der Stadt Chur nahm am 9. Juni vergangenen Jahres die Vorlage zur Vergabe des dauernden und selbständigen Baurechts an die Baugesellschaft City West an.

Dafür sprachen sich 5869 Abstimmende aus, dagegen waren 5713. Den Ausschlag gaben 156 Stimmen. Die Baugesellschaft City West will neben den beiden Stadtbild prägenden weissen Hochhäusern in Chur West einen dritten Turm bauen. Das Baugesuch wurde im Januar eingereicht. (Urteil 1C_692/2024 vom 21.3.205)

Keystone-SDA