Es war eine höchst emotionale Verhandlung, welche im November 2022 vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland stattfand. Aus Platzgründen wurde im Theorieraum des Feuerwehrdepots in Mels getagt. Das Urteil für den Femizid in Buchs lautete auf 14 Jahre Freiheitsentzug und fünf Jahre Landesverweis. Der damals 25-jährige Somalier (ohne Bezug zu seinem Heimatland) focht das Urteil an.
Nun hätte der Berufungsprozess vor dem Kantonsgericht St. Gallen stattfinden sollen. Die Verhandlung konnte indes nicht durchgeführt werden, da der Beschuldigte nicht auffindbar ist, wie der «Blick» berichtete. Das Kantonsgericht habe einen Haftbefehl ausgestellt.
Keine Fluchtgefahr gesehen
Apropos Haft: Der Mann, der seine langjährige Partnerin immer brutaler geschlagen und letztlich zu Tode gebracht hat, sass 248 Tage in Untersuchungshaft. Noch bevor es zur Verhandlung vor dem Kreisgericht kam, ordnete die Anklagekammer an, dass keine Fluchtgefahr bestehe. Entsprechend verliess der Somalier das Gericht in Mels direkt nach der Verurteilung als freier Mann.
Möglicherweise war das eine grobe Fehleinschätzung der Situation. Mit dem Weiterzug ans Kantonsgericht wollte der Mann unter anderem Freisprüche vom Vorwurf der mehrfachen schweren Körperverletzung und der vorsätzlichen Tötung erwirken. Stattdessen verlangte er Schuldsprüche
wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung, mehrfacher fahrlässiger (schwerer) Körperverletzung und fahrlässiger Tötung.