Ziel einer Totalrevision des Kinderbetreuungsgesetzes ist eine im ganzen Kanton einheitliche Förderung der familien - und schulergänzenden Betreuungsangebote.
Künftig sollen Eltern Vergünstigungen erhalten, wenn sie ein anerkanntes Angebot nutzen und gemeinsam mindestens 120 Prozent arbeiten. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 20 Prozent.
Bisher profitierten Eltern je nach Gemeinde unterschiedlich. Der Grund: Die Gemeinden konnten selber entscheiden, wie sie die bereitgestellten Mittel verwendeten: Sie vergünstigten damit die Betreuungskosten, weiteten das Angebot aus oder verbesserten den Betreuungsschlüssel.
Je nach Wohnort profitierte deshalb eine Familie unterschiedlich von der finanziellen Unterstützung. Dies soll sich nun ändern. Geplant ist, dass alle Erziehungsberechtigten künftig "ein einheitliches Minimum" an Vergünstigungen erhalten.
Allerdings ist es den Gemeinden weiterhin freigestellt, die Förderung aus eigenen Mitteln aufzustocken.
Die vorberatende Kommission begrüsse den Systemwechsel, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Ziel sei es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Die Kommission fordere zudem die Gemeinden dazu auf, "für die eigene Bevölkerung noch einen Schritt weiterzugehen".