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SVP fordert «Einführung eines Kopftuchverbots für Lehrerinnen»

Bild: Pixabay: kp yamu Jayanath
St.Galler Lehrpersonen sollen künftig keine religiösen Symbole mehr tragen dürfen: Nach einem Fall in Eschenbach fordert eine politische Motion nun ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen.

Die Schulgemeinde Eschenbach sah kürzlich von der geplanten Anstellung einer Lehrerin ab, da sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt. Vorausgegangen waren Einwände von Eltern, die auf die notwendige konfessionelle Neutralität der Volksschule hinwiesen. Das rief die SVP des Kantons St.Gallen auf den Plan.

Die SVP-Fraktion schreibt dazu in einer Motion: «Die Schulbehörde rechtfertigte ihre Entscheidung zunächst mit dem bestehenden Lehrpersonenmangel. Letztlich erfolgte der Verzicht nicht wegen mangelnder fachlicher Eignung der Lehrerin, sondern aufgrund der unklaren rechtlichen Situation.»

Im Kanton Genf ist das Tragen eines Kopftuchs durch Lehrerinnen im Unterricht untersagt.

Dies sei ein Verbot, das vom Bundesgericht ausdrücklich als zulässig beurteilt wurde. Auch im Kanton St. Gallen sei es angezeigt, gesetzlich Klarheit zu schaffen. «Deshalb sollen Lehrpersonen an öffentlichen Schulen grundsätzlich keine offensichtlich religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen.»

Sie würden eine zentrale Vorbildfunktion übernehmen und auch ihre Kleidung soll die konfessionelle Neutralität der Schule widerspiegeln. «Das Tragen eines islamischen Kopftuchs durch eine Lehrerin ist mit diesem Neutralitätsgebot nicht vereinbar».

Die Regierung wird von der SVP eingeladen, dem Kantonsrat eine Botschaft mit einem Entwurf zur Änderung des Volksschulgesetzes, bzw. anderer Erlasse vorzulegen, mit dem Ziel, das Tragen von religiös motivierten Kleidungsstücken, namentlich Kopfbedeckungen, durch Lehrpersonen an öffentlichen Schulen zu verbieten. Die SVP-Fraktion wird daher eine Motion im St.Galler Kantonsrat einreichen, um ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen zu erwirken.

Fraktionspräsident Sascha Schmid lässt sich wie folgt zitieren: «Lehrpersonen übernehmen eine zentrale Vorbildfunktion. Es ist daher auch im Kanton St.Gallen angezeigt, Klarheit zu schaffen und das Tragen von Kopftüchern zu verbieten. Eine Lehrerin, die ein islamisches Kopftuch trägt, wird der konfessionellen Neutralität der Volksschule nicht gerecht.»

pd/fam