Die Kantonsrätinnen Franziska Steiner-Kaufmann (Die Mitte, Gommiswald) und Ursula Egli (SVP, Wil) sowie Kantonsrat Andrin Monstein (GLP, St. Gallen) haben der Regierung eine einfache Anfrage eingereicht, in der sie Klarheit über den rechtlichen Rahmen und die praktische Handhabung des Themas fordern.
Eschenbacher Kopftuch-Fall
Auslöser für die Anfrage ist ein Vorfall im Linthgebiet, bei dem die Anstellung einer kopftuchtragenden Junglehrerin nach Protesten aus der Elternschaft trotz bereits vereinbartem Arbeitsverhältnis nicht zustande kam. Linth24 berichtete exklusiv über den Fall, der weit über die Region hinaus für Aufmerksamkeit sorgte. Die Ablehnung wurde mit dem Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit der Kinder gemäss Artikel 15 der Bundesverfassung sowie einem entsprechenden Bundesgerichtsurteil aus Genf begründet.
Auch Kruzifixe sind verboten
Die Anfrage beleuchtet einen möglichen Widerspruch: Während Kruzifixe schon seit Jahren aus den Klassenzimmern verbannt wurden und auch sichtbare Kreuzanhänger nicht gestattet sind, stellt sich nun die Frage, wie konsequent das Verbot religiöser Symbole gehandhabt wird. Verwunderung äussern die Kantonsrätinnen auch darüber, dass die betroffene Junglehrerin ihre Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule St. Gallen samt Praktika problemlos mit Kopftuch absolvieren konnte.
In fünf detaillierten Fragen fordern die Initiantinnen eine Klärung darüber, welche Kleidungs- und Schmuckstücke überhaupt als religiöse Symbole gelten, wie ein mögliches Verbot mit der Religionsfreiheit vereinbar ist, und wie die Pädagogische Hochschule angehende Lehrpersonen auf diese Problematik vorbereitet. Zudem möchten sie wissen, welche Handlungsempfehlungen die Regierung den Schulträgern in solchen Fällen gibt und wie die Rechtslage in anderen öffentlichen Berufen gehandhabt wird.
Lehreremangel ist ein Thema
Angesichts des akuten Lehrpersonenmangels im Kanton St. Gallen erscheint der Fall umso brisanter. Die Kantonsrätinnen fragen sich, ob es der richtige Weg ist, eine qualifizierte Lehrperson aufgrund ihres Glaubenssymbols vom Schuldienst auszuschliessen.
Die Antwort der Regierung bleibt mit Spannung erwartet und dürfte auch über den Kanton St. Gallen hinaus Beachtung finden.
Zur einfachen Anfrage im Ratsinformationssystem des St.Galler Kantonsrats