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St. Galler Kantonsrat will katholische Schulen bewahren

Die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats will die katholischen Schulen im Kanton bewahren und deshalb die Kantonsverfassung ändern. (Archivbild)
Die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats will die katholischen Schulen im Kanton bewahren und deshalb die Kantonsverfassung ändern. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Kantonsrat SG – Der St. Galler Kantonsrat hat am Mittwoch einen Vorstoss für eine Änderung der Kantonsverfassung gutgeheissen. Damit soll nach einem Bundesgerichtsurteil der Weiterbestand katholischer Schulen gesichert werden. Unter anderem braucht es dafür eine Volksabstimmung.

Im Januar 2025 entschied das Bundesgericht, dass der Betrieb der mit öffentlichen Geldern finanzierten, katholisch geprägten Mädchensekundarschule St. Katharina in Wil, verfassungswidrig ist.

Die Schule verstosse gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie wegen des Unterrichts ausschliesslich für Mädchen gegen das Diskriminierungsverbot. Vom Urteil sind zwei weitere katholische Schulen in Gossau und der Stadt St. Gallen betroffen.

Noch bevor das begründete Urteil vorlag, kündigten Mitte-EVP und SVP eine Motion an. Mit einer Änderung der Kantonsverfassung sollen die Grundlagen für Schulen, die "christlich-humanistische Werte" vermitteln, festgeschrieben werden.

Dabei solle es keine Verpflichtung zur Teilnahme an religiösen Unterrichtsinhalten geben und der Zugang allen Schülerinnen und Schülern offen stehen - unabhängig von ihrer Religion. In der Kantonsverfassung solle auch festgehalten werden, dass geschlechtergetrennter Unterricht möglich ist.

Regierung wollte Spielraum ausreizen

Die Regierung unterstützte nur die Stossrichtung des Vorstosses. Eine Änderung der Kantonsverfassung sei nicht notwendig. Es sei ausreichend, das Volksschulgesetz so anzupassen, dass die Volksschulträger Vereinbarungen mit privaten Schulen abschliessen könnten, wie dies in der Motion verlangt werde.

Weiter solle bei der Totalrevision des Volksschulgesetzes "der Spielraum für geschlechtergetrennten Unterricht" sowie die Vermittlung von christlich-humanistischen Werten "ausgelotet werden".

Die Regierung erinnerte daran, dass die Verfassungsänderung vom Bund bewilligt werden müsste. Es sei davon auszugehen, dass sie "als bundesrechtswidrig" beurteilt werde. Der Versuch, das Bundesgericht im Bereich der verfassungsmässigen Grundrechte zu übersteuern, sei zudem "rechtsstaatlich problematisch".

Mitte und SVP setzten sich durch

Im Rat beharrte der Sprecher der Mitte-EVP-Fraktion auf der Motion. Er sei zuversichtlich, dass die Verfassungsänderung vom Bund genehmigt werde. Die Bildungslandschaft sei geprägt von Vielfalt und Freiheit, sagte der Sprecher der SVP. Man werde "dieses politisch motivierte Urteil" nicht so hinnehmen.

Die FDP unterstützte den Vorschlag der Regierung. Dieser Weg sei "zeitlich der bessere". Eine Änderung der Verfassung könne bis zu zehn Jahre dauern. Unter anderem brauche es dafür eine Volksabstimmung sowie die Zustimmung der Bundesversammlung.

Die Motion werde aus inhaltlichen und rechtsstaatlichen Gründen abgelehnt, hiess es von der SP-Grüne-GLP-Fraktion. Im Vorstoss gehe es um eine verfassungswidrige Regelung, mit der Diskriminierung festgeschrieben werden solle.

Beschleunigte Behandlung

Die Regierung sehe nach dem Bundesgerichtsurteil einen gangbaren Weg über gesetzliche Anpassungen, in denen etwa die Rahmenbedingungen für geschlechtergetrennt unterrichte Fächer festgelegt werden könnten, sagte Bildungschefin Bettina Surber (SP).

Bei den Abstimmungen entschied sich der Rat zuerst mit 92 gegen 22 Stimmen bei einer Enthaltung, auf den Vorstoss einzutreten. Danach setzten Mitte-EVP und SVP durch, dass die Verfassungsänderung innerhalb eines Jahres von der Regierung erarbeitet werden muss. Die Motion wurde schliesslich mit 71 gegen 40 Stimmen bei zwei Enthaltungen gutgeheissen.

Keystone-SDA