"Gewalt in der Familie und Partnerschaft sowie Gewalt, die sich gezielt gegen Personen aufgrund ihres Geschlechts richtet, sind strafbar und werden in unserer Gesellschaft nicht toleriert", erklärte die Regierung in einer Mitteilung.
Das neue Gesetz gegen häusliche Gewalt soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken sowie ein koordiniertes Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt fördern. Das Gesetz legt dabei den Schwerpunkt auf die Stärkung von Prävention und Sensibilisierung und auf die Verbesserung von Schutz- und Hilfsangeboten für gewaltbetroffene Personen.
Zudem soll der Informationsaustausch zwischen den involvierten Dienststellen und privaten Organisationen verbessert werden. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Sicherstellung einer einheitlichen Datengrundlage.
Besonders schwierig sei die Situation von gewaltbetroffenen Menschen, die emotional, finanziell, aufenthaltsrechtlich oder auf andere Weise abhängig von der gewaltausübenden Person seien, hiess es in der Mitteilung. "Für sie ist die Loslösung aus einer Gewaltbeziehung besonders schwierig - umso wichtiger sind wirksame Schutzmechanismen und eine enge Zusammenarbeit der involvierten Stellen", schrieb die Regierung.
Die Vernehmlassung zum Gesetz gegen häusliche Gewalt dauert bis 18. Dezember. Die Unterlagen dazu sind auf der Webseite des Kantons abrufbar.