In der Abstimmung am letzten Wochenende ist der Eigenmietwert abgeschafft worden. Damit entfallen künftig auf Bundesebene auch die Abzüge für Schuldzinsen und Unterhaltskosten, heisst es im Vorstoss von Michael Sarbach, Kantonsrat der Grünen.
Die neue Regelung sehe ausdrücklich vor, dass die Kantone längstens bis 2050 weiterhin Abzüge im kantonalen Steuerrecht für Verbesserungen der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen können.
Es sei wichtig, dass der Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum nicht zu Rückschritten bei der energetischen Erneuerung von Gebäuden führe, schrieb der Parlamentarier.
Die Regierung soll nun erklären, ob sie Steuerabzüge für energetische Sanierung weiterhin vorsieht und welche Kriterien dafür gelten. Falls dies nicht geplant ist oder nur noch reduzierte Abzüge möglich sind, fragt Sarbach nach flankierenden Massnahmen, "damit ökologische Sanierungen für Eigentümerinnen und Eigentümer weiterhin attraktiv bleiben".