In den frühen Morgenstunden des 5. Juli 2025 war der Mann mit seinem Auto in Jona unterwegs, obwohl er stark alkoholisiert war. Laut Strafbefehl des Untersuchungsamts Uznach wies er eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,86 Promille auf – ein Wert, der als qualifizierte Trunkenheit am Steuer gilt.
Von der Polizei gestellt
Zudem hatte der Mann Cannabis konsumiert, was er im Verfahren einräumte. Trotz des Wissens um seine Fahruntüchtigkeit setzte er sich hinters Steuer und fuhr nach Hause. Die Polizei stellte ihn kurze Zeit später.
Über 5000 Franken
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen verurteilte ihn nun wegen Fahrens in nicht fahrfähigem Zustand sowie Betäubungsmittelkonsums. Der 30-Jährige erhielt eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 150 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren.
Zusätzlich muss er eine Busse von 2700 Franken sowie Verfahrenskosten von rund 2300 Franken bezahlen. Insgesamt beläuft sich die Rechnung auf 5065 Franken.
Das Urteil ist rechtskräftig, sofern der Beschuldigte keine Einsprache erhebt.