"Mit der vorliegenden Teilrevision sollen sowohl die Familien als auch die mit der kantonalen Familienausgleichskasse abrechnenden Unternehmen entlastet werden", teilte die Regierung am Donnerstag mit.
Der Beitragssatz sinkt von 1,6 Prozent auf 1,5 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme. Das gilt für Arbeitgebende, Selbstständigerwerbende und Angestellte bei Firmen ohne Beitragspflicht. Dadurch könne ein Grossteil der im Kanton Graubünden tätigen Unternehmen entlastet werden, hiess es.