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Silvester auf dem Klosterhof: Bitte ohne Feuerwerk

Bild: Archiv
Der Klosterplatz ist auch in diesem Jahr ein beliebter Treffpunkt zum Jahreswechsel. Aus Sicherheits- und Denkmalschutzgründen gilt jedoch weiterhin ein Feuerwerksverbot im gesamten Stiftsbezirk.

Der Klosterhof hat sich in den vergangenen Jahren für viele St.Galler zu einem festen Ort für den Jahreswechsel entwickelt. Hunderte Menschen versammeln sich jeweils spontan, um gemeinsam auf das neue Jahr anzustossen.

Der gesamte Stiftsbezirk ist jedoch ein kultur- und bauhistorisch sensibler Ort und gehört zum Unesco-Weltkulturerbe. Feuerwerk stellt eine erhebliche Gefahr für die historischen Bauten dar. Deswegen ist das Abbrennen von Raketen, Vulkanen oder anderem Feuerwerk auf dem Klosterplatz und im gesamten Stiftsbezirk untersagt.

Die Staatskanzlei appelliert an die Besucher, das Feuerwerksverbot einzuhalten, Rücksicht zu nehmen und damit zum Schutz dieses einzigartigen Ortes beizutragen. Sie dankt für das Verständnis und wünscht der Bevölkerung einen guten Rutsch ins neue Jahr.

pd/stz.