Das St. Galler Verwaltungsgericht hat in einem am 5. Januar veröffentlichten Entscheid eine Beschwerde der Berit Klinik AG im zentralen Punkt gutgeheissen.
Die Beschwerde richtete sich gegen einen Entscheid des Gesundheitsdepartements, das den Aufenthalt von Patientinnen und Patienten in dem von der Berit Klinik AG betriebenen Notfallzentrum in Wattwil auf zwei Nächte beschränkte. Die Kosten für längere Aufenthalte wollte das Departement nicht übernehmen.
Diese Einschränkung war im Kantonsrat mehrmals kritisiert worden. Alle Kantonsräte aus dem Toggenburg hatten die Regierung zudem im Februar 2024 in einem offenen Brief aufgefordert, von dieser zeitlichen Beschränkung abzusehen. Nun reagierten sie mit einem Communiqué auf das Urteil: Das Verwaltungsgericht habe die Bedenken bestätigt, heisst es darin.
Medizinisch nicht begründbar
Die zeitliche Beschränkung auf zwei Nächte sei medizinisch nicht begründbar, schrieben die Kantonsräte. Sie führe zu unnötigen Verlegungen, die das Gesundheitsrisiko der Patientinnen und Patienten erhöhten. Damit werde auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Notfallangebots in Wattwil gefährdet, das rund um die Uhr Ärzte und qualifiziertes Pflegepersonal bereitstellen müsse.
Das Urteil betrifft den Leistungsauftrag für die Berit Klinik, der bis Ende März 2024 galt. Im neuen Leistungsauftrag ist die Beschränkung auf zwei Nächte nun explizit festgeschrieben. Dagegen gibt es aber eine weitere Beschwerde der Berit Klinik, über die noch nicht entschieden ist.
Die Parlamentarier aus dem Toggenburg fordern die Regierung auf, die Limite von zwei Nächten aufzuheben. Die Dauer der Behandlung solle sich nach medizinischen Kriterien richten - nicht nach administrativen Vorgaben.