Mit dem Entscheid vom 19. November 2025 bestätigte das Bundesgericht die Schuldsprüche gegen die Ex-Partnerin des Hefenhofen-Landwirts und wies ihre Beschwerde ab, heisst es in einer Mitteilung des Thurgauer Obergerichts vom Freitag. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen à je 10 Franken und einer Busse von 275 Franken ist damit rechtskräftig.
Die Ex-Freundin des Landwirts hatte nach der Hofräumung zwei Pferde von einer Alp im Kanton Graubünden geholt und bei einem Bauern eingestellt. Später verkaufte sie sie. Sie entzog die Tiere damit der angeordneten Beschlagnahmung.
Als sie sechs weitere Pferde von der Alp holen wollte, wurde sie von der Polizei gestoppt. Mit der Beschwerde vor Bundesgericht hatte die Frau argumentiert, die Beschlagnahmung der Tiere ausserhalb des Kantons Thurgau durch das dortige Veterinäramt sei nichtig.
Bilder von abgemagerten Pferden
Das Beiseitebringen von Tieren vor der Beschlagnahmung ist ein Nebenschauplatz im sogenannten Hefenhofen-Prozess. Der Fall gründet auf Strafanzeigen aus dem Jahr 2017 wegen Missständen auf dem Hof eines Pferdezüchters. Zuvor kursierten Bilder von abgemagerten und toten Pferden in den Medien. Unter grossem öffentlichem Druck wurde schliesslich der Hof geräumt und 90 Pferde beschlagnahmt und später versteigert.
Der betroffene Landwirt stand im März 2023 in einem Verfahren unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Arbon. Dieses sprach den ehemaligen Pferdezüchter von zahlreichen Vorwürfen frei. Es wertete die meisten vorgebrachten Beweise gegen den vorbestraften Tierquäler als nicht verwertbar.
Das Thurgauer Obergericht hob diese Freisprüche später jedoch auf und wies den Fall ans Bezirksgericht zurück. Dort ist er aktuell hängig und könnte später wieder ans Obergericht weitergezogen werden.