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Ostschweiz
08.11.2021

Gemeinde koordiniert Mobilfunkantennen-Standorte

Bild: zVg
An der von 87 Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern besuchten Gemeindeversammlung vom 28. Oktober 2021 hat der Souverän eine Teilrevision der Ortsplanung im Zusammenhang mit der Regelung von Mobilfunkanlagen beschlossen. Ohne Gegenstimmen genehmigt wurden ferner ein Nachtragskredit im Zusammenhang mit der Rathaussanierung sowie die Veräusserung der Kabelfernseh- Anlage.

Mit 66:8 Stimmen hat die Gemeindeversammlung im Rahmen der Teilrevision der Ortsplanung betreffend Mobilfunkanlagen die Teilrevision des Baugesetzes betreffend Artikel 51a «Mobilfunkanlagen» sowie des «Generellen Erschliessungsplans 1:5000 Mobilfunkanlagen» gemäss Ausführungen in der Botschaft genehmigt, wie Gemeindeschreiber Martin Pitschi in einer Medienmitteilung schreibt. Mit der vorliegenden Teilrevision verfolge der Gemeindevorstand das Ziel, die Mobilfunkantennen-Standorte in Malans bestmöglich zu koordinieren und zwar in Vereinbarkeit mit dem Ortsbild- und Landschaftsschutz, zum Schutz von Wohngebieten vor ideellen Immissionen, mit möglichst geringen Eingriffen durch Bündelung von Standorten sowie in Kombination mit bestehenden Bauten und Anlagen.

Neugestaltung Dorfkern

Ohne Gegenstimme habe die Gemeindeversammlung den formellen Baubeschluss im Zusammenhang mit der angedachten Projektänderung des Teilprojekts 3 «Sanierung Rathaus» der Neugestaltung Dorfkern Malans gefasst und den diesbezüglichen Nachtragskredit in Höhe von 670 000 Franken genehmigt. Die Projektänderung sehe insbesondere eine hindernisfreie, vertikale Erschliessung sämtlicher Geschosse des Rathauses mittels eines Liftes sowie werterhaltende Massnahmen – umfassende Sanierung des gesamten Bodenaufbaus – im Ober- und Dachgeschoss inklusive Rückbau der Rathauswohnung vor, heisst es.

Verkauf Kabelfernsehanlage

Im Zusammenhang mit der Veräusserung der Kabelfernseh-Anlage der Gemeinde Malans habe die Gemeindeversammlung die notwendigen Beschlüsse gefasst. So sei in einem ersten Schritt die Überführung der Sachwerte zugehörend zum gemeindeeigenen Werk «Gross-Gemeinschafts-Antennenanlage» (Kabelfernsehen) inklusive aller daran anknüpfenden Vertragsbeziehungen mit Dritten vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen der Gemeinde Malans beschlossen worden. Ebenso oppositionslos wurde die Aufhebung des aus dem Jahre 1987 stammenden Gesetzes über den Bau und den Betrieb einer Gross-Gemeinschafts-Antennenanlage in der Gemeinde Malans gutgeheissen, wie der Gemeindeschreiber mitteilt. Abschliessend habe die Gemeindeversammlung auch die Veräusserung der Gross-Gemeinschafts-Antennenanlage (Kabelfernsehanlage) der Gemeinde Malans zum symbolischen Preis von einem Franken an die Connecta AG, llanz, genehmigt. Das Unternehmen verpflichte sich im Gegenzug, die Kabelfernsehanlage in Malans umfassend zu sanieren und mindestens zehn Jahre weiter zu betreiben.

pd/ls