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Walenstadt
27.11.2021

St. Galler Regierung beschliesst weitere Corona-Massnahmen

Zutritt nur noch mit einem Zertifikat: Diese Regel gilt ab Montag auch im Spital Walenstadt.
Zutritt nur noch mit einem Zertifikat: Diese Regel gilt ab Montag auch im Spital Walenstadt. Bild: Pressebild
Ab Montag gilt in den Spitälern sowie Betagten- und Pflegeheimen des Kantons St. Gallen für Besuchende eine 3G-Pflicht. Ausserdem fordert die Regierung verstärkte Kontrollen in der Gastronomie und übrigen Betrieben. Am Montag erfolgt eine Aussprache in der GDK-Ost, um möglichst einheitliche Massnahmen in der Ostschweiz zu definieren.

Seit Mitte Oktober 2021 steigt im Kanton St.Gallen die Anzahl Neuinfektionen mit dem Coronavirus markant an, vor allem bei den jüngeren Altersgruppen. Die Zahl der Hospitalisationen steigt etwas verzögert aber ebenfalls kontinuierlich an. Im Unterschied zu den Neuinfektionen sind hier hauptsächlich die ältesten Bevölkerungsgruppen betroffen. Bei den Hospitalisationen zeigt sich auch deutlich, dass die Impfung wirkt: rund 80 Prozent der Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen sind nicht geimpft - das schreibt die St. Galler Regierung in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei am Samstag.

Hauptgrund für den Anstieg der Infektionen sei die viel ansteckendere Deltavariante, die auch zu schwereren Verläufen führe. Weitere Gründe für die Verschärfung der Lage seien die vergleichsweise tiefe Durchimpfung im Kanton St.Gallen und der vermehrte Aufenthalt in Innenräumen während der kalten Jahreszeit.

 

Abstimmung unter den Ostschweizer Kantonen

Die Ostschweizer Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden hätten die Situation gemeinsam analysiert und das weitere Vorgehen besprochen. Auch wenn die coronabedingten Hospitalisationen weniger stark ansteigen als die Fallzahlen, erachten die Kantone weitere Massnahmen als erforderlich, um die Zahl der Hospitalisationen einzudämmen. Die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Ostschweiz werde sich am Montag über abgestimmte Massnahmen austauschen. Auf diesem Weg sollen möglichst einheitliche Massnahmen sichergestellt werden. Eine Kommunikation des weiteren Vorgehens erfolgt im Verlauf der kommenden Woche.

Besuche nur mit 3G

Als Sofortmassnahme beschloss die Regierung des Kantons St.Gallen weitergehende Massnahmen im Bereich der Gesundheitsinstitutionen. Für den Besuch in einem Spital (Akutspital, psychiatrische Klinik, Reha-Klinik) oder einem Betagten- und Pflegeheim ist ab kommenden Montag, 29. November, neu ein Covid-Zertifikat nötig. Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher über 12 Jahre von Betagten- und Pflegeheimen sowie Mitarbeitende von Organisationen zur Hilfe und Pflege zu Hause müssen dabei Mund- und Nasenschutzmaske tragen.

Weiter betont die Regierung, dass die geltenden Regeln in Betrieben und Gastronomie  zwingend eingehalten werden müssten. Sie fordert vermehrt Kontrollen. Vergangene Woche rief der Kantonale Führungsstab die Gemeinden auf, die Kontrollen von Restaurationsbetrieben zu intensivieren. Neben der Einhaltung der 3G-Pflicht, sollen auch die Regeln für Aussenzelte besondere Beachtung finden. So dürfen bei überdachten Aussenbereichen auf mindestens der Hälfte der Seiten keine Wände (auch nicht Plastikfolien, Blachen oder Ähnliches) vorhanden sein.

Regierung: Impfen schützt

Für den weiteren Verlauf der Pandemie sind gemäss der Medienmitteilung der Regierung die Erstimpfungen entscheidend. Die Impfung sei der beste Schutz vor einer Covid-19-Erkrankung, vor deren Übertragung und vor möglichen Langzeitfolgen. Dies zeigten auch die Zahlen im Kanton St.Gallen deutlich, heisst es dazu.

"Von einer dritten Impfung profitieren insbesondere Personen über 65 Jahren. Der Kanton St.Gallen hat bereits über 27'000 Personen über 65 Jahre zum dritten Mal geimpft und rund 16'000 Personen haben sich dafür angemeldet. Die Impfempfehlung für Personen unter 65 Jahren durch die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und dem Bund liegt jetzt vor. Ab sofort können sich alle St.Gallerinnen und St.Galler, deren Impfung sechs Monate zurück liegt zum Boostern anmelden. Der Kanton St.Gallen ist darauf vorbereitet: Die Booster-Impfung wird im Rahmen der bestehenden und aktuell ausgebauten Impf-Infrastruktur (Impfzentren, Hausarztpraxen, Pop-Up-Impfstellen) verabreicht werden", schreibt die Regierung.

sardona24